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  1. #21
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    Mir ist Störung des Herzschrittmachers im Zweifel auch viel zu schwammig formuliert^^



  2. #22
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    Arbeite auch am MRT, die Patienten müssen vorher aus Gründen alle angeben, ob sie einen Herzschrittmacher haben. Es gibt zwar MRT taugliche Schrittmacher, die aber meistens trotzdem vorher deaktiviert werden.

    Jetzt aber das wichtigste. Für eine MR-Angio, wie schon einer vorher jdn. geschrieben hat wird keinerlei Kontrastmittel benötigt (TOF). Wird bei uns regelmäßig durchgeführt. Deshalb erübrigt sich die ganze Diskussion mit dem Gardolinium. Das Kontrastmittel wird in erster Linie für entzündliche oder neoplastische Veränderungen verwendet NICHT für eine MR-Angio.



  3. #23
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    Da steht "bedacht" werden. Warum sollte man also die genannten drei möglich richtigen Punkte nicht "bedenken" und bewerten. Entweder mit einer Konsequenz, die das Procedere verändert oder eben nicht. Aber Bedenken sollte man GFR, Schrittmacher und Implantat. Wenn ich mir den Implantatausweis zeigen lasse als Radiologe, dann habe ich ihn bedacht. Wenn ich mir den Schrittmacherausweis zeigen lasse habe ich ihn bedachte und wenn ich den Hausarzt anrufe und mir die aktuelle GFR durchgeben lasse habe ich diese auch bedacht.



  4. #24
    Unregistriert
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    Es ist nicht ganz richtig, dass pAVKs grundsätzlich ohne KM mittels MR-A diagnostiziert werden. Viel mehr ist es sogar bundeslandabhängig. In Bayern kann das KM extra abgerechnet werden. Darum werden hier MR-As grundsätzlich mit KM gefahren. Außer es gibt eine Kontraindikation. Allerdings ist das immer eine Notlösung, da die TOF immer eine schlechtere Auflösung als das KM MR-A hat (Zahlreiche Publikationen auf MEDMD). Meiner Meinung nach kann man die Niereninsuffizienz anfechten, da es richtig ist!



  5. #25
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    Zum Thema MRT und Schrittmacher/ICD OHNE MRT-Zulassung gibt es eine Reihe interessanter Veröffentlichungen, welche Evidenz und Hinweise für die Durchführung einer MRT geben:
    1. In der Magna Safe Studie wurden zwischen April 2009 und Mai 2013 1189 MRT mit Thorax-Ausschluss (881 SM, 308 ICD) bei Patienten mit nicht MRT-Zugelassenen Geräten durchgeführt. Im Ergebnis zeigen sich keine Todesfälle, kein Versagen der Implantate, keine Revisionen, keine ventrikulären Arrhythmien, kein Stimulationsverlust unter MRT (20% der Patienten waren SM-Abhängig)
    2. Die aktuellen Leitlinien der ESC (Punkt 6.3, Figure 12) erlauben die Durchführung einer MRT Untersuchung bei Patienten mit einer ernsthaften Erkrankung und in Abwägung alternativer bildgebender Verfahren auch für nicht MR-sichere Implantate.



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