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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
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    Aus der S3-Leitlinie (leider gerade in Überarbeitung):

    4.4. Behandlungsvoraussetzungen
    Das Vorgehen und die Zielsetzung der Behandlung sollten aufgrund der oft schwankenden
    Motivation und Ambivalenz offen mit der jeweiligen Patientin besprochen werden, möglichst
    im Einvernehmen zwischen Patientin und behandelnden Ärzten / Psychotherapeuten. In sehr
    seltenen Fällen kann aufgrund der Gefährdung eine Einweisung in eine Klinik gegen den
    Willen der Patientin erforderlich sein (siehe auch Abschnitt 4.6.).
    Folgende Kriterien sprechen für eine stationäre Behandlung:
    – rapider oder anhaltender Gewichtsverlust (> 20 % über sechs Monate)
    – gravierendes Untergewicht (BMI < 15 kg/m2 bzw. bei Kindern und Jugendlichen unterhalb
    der 3. Altersperzentile)
    – fehlender Erfolg einer ambulanter Behandlung
    – anhaltender Gewichtsverlust oder unzureichende Gewichtszunahme über drei Monate (bei
    Kindern und Jugendlichen früher) trotz ambulanter oder tagesklinischer Behandlung
    – soziale oder familiäre Einflussfaktoren, die einen Gesundungsprozess stark behindern (z. B.
    soziale Isolation, problematische familiäre Situation, unzureichende soziale
    Unterstützung)
    – ausgeprägte psychische Komorbidität
    – schwere bulimische Symptomatik (z.B. Laxanzien-/Diuretikaabusus, schwere Essanfälle mit
    Erbrechen) oder exzessiver Bewegungsdrang, die ambulant nicht beherrscht werden
    können
    – körperliche Gefährdung oder Komplikationen (siehe Kapitel 1.2.2 „Krankheitsverlauf“)
    – geringe Krankheitseinsicht
    – Überforderung im ambulanten Setting, da dieses zu wenig strukturierte Vorgaben
    (Mahlzeitenstruktur, Essensmengen, Rückmeldungen zum Essverhalten,
    Motivationsbildung) bieten kann.
    – Notwendigkeit der Behandlung durch ein multiprofessionelles Team mit
    krankenhaustypischen Heilmethoden (stationäre Intensivtherapie) (KKP).
    Eine unter Zwang durchgeführte Behandlung der AN soll nur nach Ausschöpfung aller
    anderen Maßnahmen inklusive der Kontaktaufnahme mit anderen Einrichtungen erfolgen
    (KKP).
    Dennoch ist nach meiner Recherche Antwort E "Aunfahme auf eine geschützte psychiatrische Station" doch die beste Antwort (von den gegebenen) augrund der orthostatischen Dysregulation und der fehlenden Krankheitseinsicht.



  2. #22
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Welches ist denn die strittige Alternativantwort?
    Stationäre Behandlung ist offenbar indiziert. Wenn sie das freiwillig mitmacht- dann ist das die richtige Antwort. Wenn sie es nicht freiwillig mitmacht, dann mit PsychKG auf eine geschützte.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #23
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
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    Antwort B wäre "Ambulante Psychotherapie"
    Die restlichen Antworten waren ziemlich eindeutig falsch.
    Die Patientin war 19 Jahre alt, hatte keine Krankheitseinsicht (Diagnose Anorexia nervosa vom bulimischen Typ), ist zweimal synkopiert innerhalb der letzten 4 Wochen (lt. Pat. zu wenig getrunken) und hatte einen niedrigen RR (systolisch 85mmHg). Der BMI war mit 16,5 aber noch gar nicht so niedrig. Deshalb habe ich mich für die ambulante Psychotherapie entschieden.
    Eigentlich bin ich auch immer noch der Meinung, dass man dieser Patientin eine freiwillige Aufnahme hätte anbieten sollen (aber die Antwortmöglichkeit gab es ja nicht )

    Edit: Antwort A war "Aufnahme auf einer gastroenterologischen Station" oder so ähnlich. Haben wohl auch einige gewählt.

    Ich fand es echt schwierig, zwischen den Alternativen die beste zu wählen...
    Geändert von *milkakuh* (14.10.2018 um 13:44 Uhr)



  4. #24
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ah also sind die beiden Alternativen ambulante Psychotherapie oder geschützte Station.
    Ich denke, deine Überlegungen sind richtig.
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  5. #25
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Naja, wenn du dir die Leitlinie anschaust, dann fehlen da ja durchaus Voraussetzungen für die stationäre Therapie bzw. so wirklich liegt nichts davon vor. Sie hat noch kein gravierendes Untergewicht (16,5 schaffen in dem Alter durchaus viele Mädels, auch ohne tatsächliche Anorexie), sie hat vermutlich noch keine ambulante Therapie gehabt und nur weil sie innerhalb von vier Wochen zweimal synkopiert ist und der intiale RR (nach Synkope?) nicht wirklich hoch war (was in dem Alter nun sooo ungewöhnlich nicht ist, finde ich), würde man sie wohl kaum stationär aufnehmen wollen. Ich sehe da irgendwie, jetzt mal nur auf Grundlage des gesunden Menschenverstandes, keine Aufnahmeindikation. Geringe Krankheitseinsicht dürfte bei der Erkrankung wohl normal sein. Schon gar in diesem Stadium...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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