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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
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    Ja so dachte ich in der Prüfung auch, Feuerblick. Die Dozenten haben sich aber für die geschützte Station entschieden. Bin am Überlegen die Frage noch einzureichen mit der Begründung, dass die Frage nicht eindeutig zu beantworten ist.



  2. #27
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ich sag mal so- es kostet ja nix.
    This above all: to thine own self be true,
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  3. #28
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    Unbedingt einreichen, bitte!



  4. #29
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
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    Ich reiche das jetzt so ein:

    Zu Tag 3, B94

    In der betreffenden Frage zum Fall 17 soll die empfehlenswerteste therapeutische Maßnahme gewählt werden. Diese Frage ist nicht eindeutig zu beantworten, da es sowohl Argumente für Antwort „(C) ambulante Psychotherapie“ als auch für Antwort (E) „Aufnahme auf eine geschützte psychiatrische Station“ gibt.

    Zu Antwort C:
    Die ambulante Psychotherapie wird – neben anderen Behandlungssettings - in der S3-Leitlinie zur Behandlung der Anorexia nervosa empfohlen. Die „ambulante Behandlung bei Anorexia nervosa sollte primär eine psychotherapeutische sein (vgl. 2.3.2. Ambulante Behandlung, S. 81).

    Zu Antwort E:
    Nach der S3-Leitlinie sprechen verschiedene Gründe für eine stationäre Behandlung bei Anorexia nervosa. (vgl. Empfehlungen 2.3.4., S 84) Hierzu zählen unter anderem ein „gravierendes Untergewicht (BMI < 15 kg/m²), sowie der fehlende Erfolg einer ambulanten Behandlung.
    Die Patientin erfüllt diese beiden Voraussetzungen nicht (BMI 16,5 kg/m², bisher mutmaßlich keine ambulante Behandlung erfolgt).
    Die Fallangaben deuten auf eine orthostatische Dysregulation hin (zweimalige Synkopen und niedriger Blutdruck). Zur Abschätzung der vitalen Gefährdung, die ggf. eine Aufnahme auf einer geschützten psychiatrischen Station rechtfertigen würden, wären weitere Untersuchungen durch den Hausarzt bzw. die örtliche Notaufnahme zu veranlassen (vor allem Blutbild und Elektrolyte), vgl. Empfehlungen zur Medizinischen Diagnostik (3. Medizinische Diagnostik, S. 47).
    Zwangsmaßnahmen sollten nur in „seltenen Fällen“, wenn aufgrund „kognitiver Einschränkungen und Krankheitsfolgen nicht mehr von einer folgenorientierten Entscheidungsfähigkeit ausgegangen werden“ kann erfolgen. (2.3. Informiertheit und Konsens vs. Zwangsmaßnahmen, S. 65).

    Prinzipiell könnte der Patienten neben der ambulanten Psychotherapie auch eine freiwillige stationäre Therapie angeboten werden (Klinische Empfehlungen: Stationäre Therapie der Anorexia nervosa, S. 102).

    Aus den genannten Gründen bitte ich Sie die Frage noch einmal zu überprüfen und sowohl Antwortmöglichkeit C, als auch Antwortmöglichkeit E als richtig zu werten.

    Quelle:
    DGPM, DKPM: S3-Leitlinie Essstörungen, Diagnostik und Therapie. Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM), Deutsches Kollegium für Psychosomatische Medizin (DKPM). Stand Dezember 2010. Abgerufen am 14.10.2018.

    Edit: Eingereicht. Bin ja mal gespannt!
    Geändert von *milkakuh* (14.10.2018 um 15:02 Uhr)



  5. #30
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Das wäre definitiv eine Frage, bei der ich das Einreichen nachvollziehen kann.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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