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  1. #1
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    Unser Prof hat immer gesagt, nur das Ulkus ventriculi muss kontrollendoskopiert werden, das Ulkus duodeni hingegen ist nie maligne und da würde eine nichtinvasive Therapiekontrolle völlig ausreichen.

    Wäre daher für C.

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  2. #2
    Unregistriert
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    Ich bezweifel die Kontrollendoskopie als richtige Antwort ebenfalls, gerade weil fast die gleiche Frage in einem vergangenen Examen gefragt wurde und dort ebenfalls ein C13-Harnstofftest ausreichend war. Also sollte es m.M.n. auf B oder C hinauslaufen.



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  3. #3
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    Der Pat. hat einen komplizierten Ulkus (Blutung)

    Dazu sagt die Leitlinie:

    "Die Ulkuskrankheit kann zu lebensbedrohlichen Komplikationen führen, die durch eine Eradikationstherapie häufig verhindert wer- den können [351]. Dementsprechend ist es erforderlich, den Erfolg der H. pylori-Therapie mit geeigneten Methoden zu überprüfen. Dies kann bei einem unkomplizierten Ulkus duodeni ein nicht inva- siver Atem- oder Stuhltest sein. Beim komplizierten Ulkus duodeni und in jedem Fall beim Ulkus ventrikuli ist ohnehin eine Kontroll- endoskopie erforderlich, die so terminiert werden sollte, dass zu- gleich Eradikationserfolg und Ulkusheilung beurteilt werden kön- nen."



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  4. #4
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    amboss sagt:
    Mittels Biopsie, wenn endoskopischer Kontrollbedarf besteht (immer bei Ulcus ventriculi, bei Ulcus duodeni je nach Risikofaktoren (eine Kontrollendoskopie wird im Rahmen eines Ulcus duodeni bei Vorliegen einer Blutung, Perforation, Penetration und/oder HP-Negativität empfohlen. Hierbei kann dann auch die erneute HP-Diagnostik erfolgen).



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  5. #5
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    Aber es steht ja explizit da, dass man die Kontrollendoskopie macht um die Ulkusabheilung und den Therapieerfolg zu kontrollieren UND ein malignes Ulkus (=Karzinom) auszuschließen. Beim Ulcus duodeni, ist jedoch eine maligne Entartung extrem unwahrscheinlich (deswegen muss man ja ohne bestimmte Risikofaktoren auch nicht zwangsläufig eine Kontrollendoskopie durchführen). Folglich ist A nicht zu 100% richtig, da es zwar bei bestimmten Risikofaktoren durchaus nötig ist zu kontrollieren, der Auschluss eines Karzinoms ist jedoch NICHT zwingend erforderlich (und wird soweit ich weiß beim Ulcus duodeni auch nicht durchgeführt), da man die Biopsien zum Eradikationsnachweis im MAGEN entnimmt.
    Damit bleibt nur C als richtige Antwort, da man laut Leitlinie nach mindestens 4 Wochen kontrolliert.



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