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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Müsste hier nicht auch D als richtige Antwort zählen? Die Frage kam im Frühjahr 2018 fast genauso und wurde damals rausgenommen und D hat dort u.a. als richtige Antwort gezählt. Meiner Meinung nach müsste das dann B und D als richtige Antwort sein.



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  2. #2
    OP-Sperrer Avatar von Echinococcus
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    Ich bin dann mal die Chirurgen ärgern...
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    Schreib in den Betreff mal lieber noch das Thema der Frage, Doro.
    Wir sehen uns nachher noch ;)
    Monkey see and monkey do...evolution was never true. All the lies they feed to you, monkey me and monkey YOU!



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  3. #3
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    Ich denke dass das IMPP hier auf die mutmaßliche Einwilligung hinauswollte, bspw. wenn der Patient bewusstlos ist und der operative Eingriff objektiv gesehen in seinem Interesse ist (z.B bei Lebensgefahr). So gesehen braucht dann nicht jeder Eingriff die ausdrücklich erteilte Einwilligung des Patienten und damit kann D nicht die richtige Antwort sein.



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  4. #4
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    B sagt: ''Für eine große ambulante OP mit beträchtlichen Risiken ist eine Aufklärung, die erst am OPtag unmittelbar vor dem operativen Eingriff erfolgt, im Allgemeinen als verspätet zu werten.''

    1. Das Problem ist jedoch: Was, wenn die ambulante OP sehr dringlich ist? -> Steht ja nichts vom elektiven Eingriff
    2. Wieso macht man eine OP mit ''beträchtlichen'' Risiken ambulant?



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  5. #5
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    Zum Kommentar von Rahmspinat: Aus dem Fragetext geht hervor, dass hier explizit nach den allgemeinen Regeln gefragt werden, nicht Sonderfälle wie einwilligungsunfähige oder bewusstlose Patienten.

    Ich bin für Dorotheas Meinung. Hier müssten sowohl (B) als auch (D) richtig sein.



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