@Wacken: Ich schicke dir gleich mal die Frage.
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@Hello: Da steht "Im Allgemeinen". Warum man so eine risikoreiche OP ambulant macht, ist nicht Teil der Frage.
Damit ist die Aussage so richtig.
Was war den D? (also zusammengefasst wegen den Textrechten)
Edit: Wenn ich nach Rahmspinats Antwort gehe ist dort von "jedem Eingriff" und "explizite Einwilligung" die Rede. Und das ist nicht richtig.
Ergänzend zu Rahmspinats Antwort (Bewusstlosigkeit, mutmaßlicher Wille), gibt es im ärztlichen Alltag viele (Bagatell)eingriffe, die keine explizite Einwilligung erfordern- Wundversorgung, Blutentnahmen als Beispiel.
Geändert von WackenDoc (13.10.2018 um 16:12 Uhr)
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
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Danke. Es ist eindeutig B und da hat das IMPP echt mal eindeutig formuliert.
B ist so richtig (eben auch wegen "Im Allgemeinen").
D ist eindeutig falsch aus den genannten Gründen. Mutmaßlicher Wille bei dringlichem Eingriff eines nicht einwilligungsfähigen Patienten ist tatsächlich das klassische Beispiel.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3