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Hi Leute.
Unser AG hat folgende Idee mit der Verwaltung ausgeklügelt, die nach meinem Rechtsverständnis so nicht legal sein kann, aber ich wüsste diesbezüglich gerne eure Meinung.
1.) Es soll ein zusätzlicher Assistent eingestellt werden, dann wäre diesr aber oft nach Plan "überzählig" (nach Besetzung aller Stationen etc. - was durch Krankheit und sonstige Ausfälle eh noch recht unrealistisch ist, aber das tut erstmal nichts zur Sache). Dafür soll dann jeweils 1 Assistent geplant von vornherein nicht zum Dienst erscheinen sondern Überstunden abbauen (ist ja eh zu viel in der Planung...) - wenn dann aber doch jemand spontan Krank wird oder sonstwie Bedarf entsteht reinkommen und Arbeiten, als eine Art flexible Rufbereitschaft.
2.) Aufbauend auf der bisherigen Reglung, dass mann Überstunden abfeiert, aber teilweise dann doch statt geplanten Überstunden reingerufen werden kann (das bewilligte Überstundenabfeiern also spontan doch nicht mehr abgefeiert werden kann). Überstundenfrei sei schließlich kein Urlaub etc. und da dürfe man bsp. nicht wegfahren.
Ist eurer (natürlich nicht juristischen, ist mir schon klar) Einschätzung eine von diesen Reglungen legal?? Bevor wir MB o.ä. einschalten, müssen wir erstmal abwarten, wie das "offiziell" alles geregelt wird, das ist noch unklar bisher bzw. wird noch ausgefeilscht zwischen Verwaltung und Chef. Aber erstes kann mMn niemals so rechtens sein. Wenn man Überstunden abfeiert, kann man doch nicht gleichzeitig Rufbereitschaft haben (wofür man eigentlich Plusstunden bzw Geld bekommen müsste...) - oder?