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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Als mir das einmal passiert ist, habe ich zumindest 1h Arbeitszeit aufgeschrieben. Das ging bei der Stundenabrechnung dann auch so durch. Wahrscheinlich hat es keiner gemerkt. ;D Oder der LOA hat es bewusst akzeptiert. Die Stunde hat meinen Zeitaufwand von zuhause bis zuhause realistisch abgedeckt, da ich in der Nähe der Klinik wohnte. Ärgerlich war es trotzdem, da ich an dem Tag eigentlich gern weggefahren wäre (bzw. bereits am Abend vorher) und mir dieses *geplante* Überstundenfrei bei der Dienstplanerstellung unter Hinweis auf die dünne Personaldecke verweigert worden war. Dann war an dem Tag die Personaldecke plötzlich doch nicht so dünn, weil der Dienstplaner vergessen hatte, einen fest gebuchten Honorararzt auf dem Dienstplan einzutragen. Die Arbeitswelt ist voller lustiger Anekdoten ;)

    Dass der Arbeitgeber bzgl. Überstunden und Überstunden-Abbau ein so weitgehendes Weisungsrecht hat, ist für den Arbeitgeber ein weiterer Grund, lieber regelmäßig Überstunden entstehen zu lassen als genug Personal einzustellen. Geht es nämlich nicht um Überstunden-Abbau, dann kann einen der Arbeitgeber nicht so ohne weiteres spontan ohne Bezahlung nach hause schicken.
    Geändert von Pflaume (21.10.2018 um 09:05 Uhr)



  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    Rufbereitschaft im überstundenfrei müsste meiner Meinung nach prinzipiell gehen (Rufbereitschaft zählt nicht als Arbeitszeit, solange man nicht in der Klinik eingesetzt wird, auch Telefonate zählen nicht als Arbeitszeit). Dazu sollte aber besser ein Arbeitsrechtler, zB. vom MB, befragt werden. Bezahlt werden muss die Rufbereitschaft dann natürlich.

    Ich würde mich allerdings dagegen wehren in meinem Überstundenfrei immer auf Abruf zu stehen und Rufbereitschaft zu haben.



  3. #8
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Ich habe es vor Jahren mal gehört, dass es bei Kollegen eine Regelung gab, dass im geplanten Frei bis morgens um zehn angerufen werden konnte und man dann doch dienstverpflichtet wurde. Danach galt das Frei als gesetzt. Auch bescheuert.



  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Überstundenfrei ist kein kein Urlaub und damit von dem Recht des AG Überstunden anzuordnen betroffen. ABER das kann nicht rechtens sein, dass das nach gut dünken passiert. Wenn du das WE frei hast, hast du ja auch nicht ständig auf Abruf bereit zu sein. Oder abends/nachts.

    Die Grundbesetzung sollte ja so geplant sein, dass man die üblichen Krankheitsfälle kompensieren kann.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #10
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Achso- die Regelung müsste auch der Mitbestimmungspflicht durch den Personalrat unterliegen. Und der sollte das tunlichst nicht absegnen.

    Ansonsten sollte solch eine Regelung in der Gefährdungsbeurteilung gem. §5 (3) 6. ArbSchG wiederfinden.
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