Rufbereitschaft im überstundenfrei müsste meiner Meinung nach prinzipiell gehen (Rufbereitschaft zählt nicht als Arbeitszeit, solange man nicht in der Klinik eingesetzt wird, auch Telefonate zählen nicht als Arbeitszeit). Dazu sollte aber besser ein Arbeitsrechtler, zB. vom MB, befragt werden. Bezahlt werden muss die Rufbereitschaft dann natürlich.
Ich würde mich allerdings dagegen wehren in meinem Überstundenfrei immer auf Abruf zu stehen und Rufbereitschaft zu haben.