teaser bild
Seite 3 von 3 ErsteErste 123
Ergebnis 11 bis 14 von 14
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Administrator Avatar von Brutus
    Mitglied seit
    17.01.2011
    Ort
    Bochum
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    10.153

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Zitat Zitat von abcd Beitrag anzeigen
    ... auch Telefonate zählen nicht als Arbeitszeit).
    Da hätte ich jetzt aber gerne mal Quellen zu! Wenn ich im RD angerufen werde, und erkläre dem Assistenten eine 3/4 Stunde am Telefon, wie die CVVHD aufgebaut wird, dann zählt das nicht als Arbeitszeit?
    JEDES Telefonat wird minutengenau dokumentiert. Und am Ende des Rufdienstes werden alle Telefonate zusammengerechnet und auf die nächste Stunde aufgerundet. Das gehört mit zur Arbeitszeit innerhalb des RD.
    I'm a very stable genius!



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  2. #12
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    09.10.2002
    Ort
    Schwarzwald
    Beiträge
    1.801
    Na das Telefonat war doch Privatvergnügen *g Machst du doch gerne.

    Du hast schon recht, zusammenzählen und aufrunden. Es wird natürlich eine Arbeitsleistung bezahlt.

    Ob die Telefonate jetzt zur Ruhezeit zählen (klingt doof ja) oder nicht, ist mir aus dem Absatz des Kirchheimer Handbuchs/MB nicht ganz klar.
    Hier heißt es: in Kap7 Rufbereitschaft 2 Arbeitszeitrechtlicher Begriff
    "Die Ruhezeit wird allerdings mit dem Abruf des AN zur Arbeit unterbrochen........... Mit anderen Worten: Beträgt die Inanspruchnahme während der RB im Krankenhaus mehr als 5 1/2 h ist der AN vom nachfolgenden Tagesdienst ganz freizustellen. Die einzelne Inanspruchnahme...ist auf die gesetzlich zulässigen Höchstgrenzen des §3ArbZG anzurechnen."
    Hier wird nie von telefonischer Inanspruchnahme gesprochen.
    Nach den Vorgaben der Gewerbeaufsicht BaWü wird in Rufbereitschaft eine ununterbrochen Ruhezeit von 5 1/2 h gefordert.

    Wenn die Telefonate nun nicht zur Ruhezeit zählen, braucht man nur einmal in der ersten Nachthälfte und einmal in der zweiten telefonieren und der nächste Tag findet ohne dich statt, da man dann erst frühestens nach 11 h ununterbrochener Ruhezeit wieder beschäftigt werden darf.

    Andere Quellen habe ich jetzt auch nicht parat.

    Vermutlich hast du aber recht Brutus.
    Das manche Dinge arbeitszeitrechtlich in unserem Job nicht ganz, sagen wir, rund laufen, wissen wir ja schon.
    Geändert von abcd (25.10.2018 um 20:29 Uhr)



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  3. #13
    Banned
    Mitglied seit
    18.10.2007
    Ort
    unterm Bett
    Semester:
    altes Häschen
    Beiträge
    1.937
    Selbstverständlich ist eine telefonische Inanspruchnahme als Arbeitszeit zu werten, was denn sonst? Wenn es keine Arbeitszeit wäre, müsste der Arbeitgeber dafür nicht extra zahlen.



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  4. #14
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    09.10.2002
    Ort
    Schwarzwald
    Beiträge
    1.801

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Rufbereitschaft wird als Ruhezeit bewertet und auch ohne Inanspruchnahme erfolgt eine Vergütung in Pauschalen. Die Vergütung hat also nichts mit Arbeitszeit, sondern mit Arbeitsleistung zu tun.

    Ich habe, wie gesagt, keine Grundlage gefunden. Ich vermute aber, dass man Begriffe Arbeitsleistung und Arbeitszeit nach dem ArbGZ trennen muss. Wenn jemand etwas findet, würde es mich interessieren.



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
Seite 3 von 3 ErsteErste 123

MEDI-LEARN bei Facebook