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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    im Januar werde ich voraussichtlich eine Assistenzarztstelle antreten. Bis jetzt habe ich ca. 13 Jahre bereits in die gesetztliche Rentenversicherung eingezahlt (BAT II/2 Stelle, falls das relevant ist).
    Jetzt meine Frage: Ist es unter den Umständen sinnvoll, mich von der gesetztlichen Rentenversicherung befreien zu lasssen? Ich habe z.B. gelesen, dass Auszahlung der Beiträge nur möglich ist, wenn unter 5 Jahre eingezahlt. Evtl. gibt es dazu aber Sonderregelungen, die ich nicht kenne. Eine vernünftige Rente werde ich vom Versorgungswerk sicher nicht mehr bekommen wegen meines Alters. Da würde ggf. schon ins Gewicht fallen, dass ich bei dieser Rente den vollen Krankenversicherungsbeitrag leisten muss und nicht den halben wie bei der DRV.

    Vielleicht gibt es hier einige, die vor einem ähnlichen Problem standen und sich damit auskennen. Ansonsten kann mir jemand vielleicht eine verläßliche Seite/Ansprechpartner für die Frage nennen? Also jemand, der mit der Beratung kein Eigeninteresse verfolgt (was der Fall wäre, wenn ich bei der DRV oder dem Versorgungswerk anriefe).

    Viele Grüße
    Borisdiekatze



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    Zitat Zitat von Borisdiekatze Beitrag anzeigen
    Ist es unter den Umständen sinnvoll, mich von der gesetztlichen Rentenversicherung befreien zu lasssen?
    Das ist definitiv sinnvoll. Denn wenn du dich nicht befreien lässt, dann zahlt dein Arbeitgeber die Beiträge in die DRV. Du bist aber als AA Pflichmitglied im Versorgungswerk. Die werden dir dann eine Rechnung stellen und die Beiträge ins Versorgungswerk von dir einfordern.

    Zitat Zitat von Borisdiekatze Beitrag anzeigen
    Eine vernünftige Rente werde ich vom Versorgungswerk sicher nicht mehr bekommen wegen meines Alters. Da würde ggf. schon ins Gewicht fallen, dass ich bei dieser Rente den vollen Krankenversicherungsbeitrag leisten muss und nicht den halben wie bei der DRV.
    Du wirst dann ja zwei verschiedene Renten bekommen. Eine aus der DRV und eine aus dem Versorgungswerk. Wie es sich mit der Krankenversicherung verhält kannst du googlen oder auch hier nachlesen.

    Zitat Zitat von Borisdiekatze Beitrag anzeigen
    Ansonsten kann mir jemand vielleicht eine verläßliche Seite/Ansprechpartner für die Frage nennen? Also jemand, der mit der Beratung kein Eigeninteresse verfolgt (was der Fall wäre, wenn ich bei der DRV oder dem Versorgungswerk anriefe).
    Bei der DRV kannst du sogar online einen Termin in deiner Stadt ausmachen und dich dort beraten lassen. Ich habe sie als kompetent und freundlich wahrgenommen. Mit dem Versorgungswerk hatte ich noch keinen Kontakt. Aber bestimmt werden die dich auch informieren.



  3. #3
    examinierte Laborratte Avatar von schmuggelmaeuschen
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    ansonsten in der Marburger Bund ein guter Ansprechpartner
    Ich schulde dem leben das Glänzen in meinen Augen



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Danke! Im Marburger Bund bin ich nicht mehr/noch nicht. Darum werde ich mich auch noch kümmern.

    Da der Faden nun schon einmal existiert und es vielleicht noch den einen oder anderen gibt, der in solchen Fragen so unbeleckt ist wie ich, hier mal meine Ergebnisse meines Gesprächs mit der DRV:
    - ich habe länger als 5 Jahre eingezahlt => Beitragsrückerstattung nicht möglich
    - die Beiträge verfallen aber nicht mit Befreiung, sondern ich bekomme auf jeden Fall eine Rente von der DRV
    - ich kann zusätzlich bei der DRV freiwillig Beiträge beliebiger Höhe einzahlen, wenn ich möchte: Also auf jeden Fall befreien lassen.
    (Ich hatte ehrlich gesagt, nicht gedacht, dass die mir dazu raten, weil die ja ein Interesse daran haben sollten, dass ich bei denen möglichst viel einzahle. War positiv überrascht.)



  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    Das ist jetzt aber irgendwie auch nicht neu, hatte ich auch schon vorher online nachgelesen. Wie es sich mit der KK in der Rente verhält, kannst du übrigens auch bei deiner KK erfahren (falls du da noch weitere Fragen hast).



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