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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    Zitat Zitat von tragezwerg Beitrag anzeigen
    Primär die Mutter, wenn man will kann man es aber splitten oder ganz dem Mann übertragen.
    Wann muss man das denn entscheiden? Wenn es das System irgendwann geändert wird und man keinen Vorteil mehr von Renten aus der DRV hat, dann wäre es wahrscheinlich sinnvoller dem zu überlassen der sowieso Bezüge aus der DRV bekommt. Ist das kompliziert...



  2. #22
    small but dangerous
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    Das kann man nach der Geburt beantragen und kriegt dann so ein Formular zugeschickt.
    Ich hab tatsächlich alles meinem Mann vermacht. Der übernimmt auch mehr Kinderbetreuung als ich (arbeitet nur 50%), und als seit Jahren in die RV Einzahlender profitiert er auch davon.



  3. #23
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Miss_H Beitrag anzeigen
    Was heißt hier anteilig?
    Auf deine Rente aus der DRV zahlst du 7,3 % plus Zusatzbeitrag
    Auf deine Rente aus dem Versorgungswerk zahlst du 14,6 % plus Zusatzbeitrag
    Auf sonstige Einkünfte (Kapital, Vermietung/Verpachtung) zahlst du keine Beiträge.
    Wobei man anmerken muß, daß es durchaus mächtige Bestrebungen gibt, das zu ändern. Kann man prima mit üblichen Worthülsen a la "solidarisch" , "gerecht" usw. begründen. Bei zunehmend leeren Kassen kann es u.U. schon nach der nächsten BTW soweit sein. Die KK-Beitragspflicht auf Altersvorsorge wurde seinerzeit sogar rückwirkend eingeführt. Und die 15% erwirtschaftet man so schnell nicht... Immerhin wird die seinerzeit dafür maßgeblich verantwortliche Kraft vom Wähler u.a. dafür massiv abgestraft...
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  4. #24
    small but dangerous
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    Narkosefachzwerg
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    Man kann nie wisse wie es in 30+ Jahren aussehen wird.
    Mein Onkel hat in den 80ern die damals als ach so vorteilhaft beworbenen Lebensversicherungen als Altersvorsorge abgeschlossen. Leider ist er vor einigen Jahren insolvent gewesen, und in der Zwischenzeit waren Lebensversicherungen nicht mehr außen vor. Fazit ist dass er nun keinerlei Altersvorsorge mehr hat.
    Und er hatte auf die ach so tollen Berater gehört.
    Ich hab daraus gelernt dass man extrem vorsichtig sein sollte was man sich an Versicherungen etc. antut. Deren Ziel ist ja deren Bereicherung und nicht die Absicherung des zahlenden Kunden. Und zukünftige Gesetzesänderungen kann man nicht vorhersehen.



  5. #25
    zurück in der Berufswelt
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    Kinder Kuschelzeit
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    Miss_ H : Wenn man freiwillig GKV ist,zahlt man auf Vermietung und Verpachtung KK Beiträge.



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