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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    Aber die 14,6% nur bis Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze.
    Ich denke schon. Aber ist die Frage, ob man so viel aus dem Versorgungswerk bekommt.



  2. #17
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    @Sebastian1: So wie Miss_H gesagt hat.
    Der entscheidende Unterschied zwischen jmd. mit Anspruch auf Rente aus der DRV (plus Rente aus Versorgungswerk) und jemand mit Anspruch ausschließlich auf Rente aus dem Versorgungswerk ist, dass der DRV-Rentner vom Status her als pflichtversichert gilt, der reine Versorgungswerk-Rentner als freiwillig versichert. Pflichtversicherte zahlen nach derzeitiger Rechtslage Beiträge auf alle Renteneinkünfte, aber nicht auf andere Einkünfte wie z.B. Kapitaleinkünfte. Freiwillig Versicherte zahlen Beiträge auf alle Einkünfte, also auch auf Einkünfte aus Kapital, aus Vermietung und Verpachtung usw.

    Die DRV legt für ihre Rente die Hälfte der Beiträge dazu, aus allen anderen Renten/Einkünften zahlt man die Beiträge komplett selbst.

    Ich bin ziemlich überzeugt, dass, bis ich in Rente gehe, sowieso Beiträge auf jegliche Einkünfte fällig werden, egal ob man in der DRV ist oder nicht, und dass der Beitragssatz inkl. Pflegeversicherung auf über 25% steigen wird. Wahrscheinlich wird auch die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft.



  3. #18
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    Kann man aber auch nicht wissen wie sich das entwickelt, daher sind das nur Spekulationen.
    Die 60 Beitragsmonate kann man auch “über Kinder“ ansammeln. Pro Kind 36 Monate. Und wann man die Monate sammelt ist auch egal. Für die meisten wird es sich lohnen, die Erziehungszeiten anrechnen zu lassen und/oder falls das System weiter so bestehen bleibt später den Mindestbeitrag für die 60 Monate zu zahlen (aktuell 83 €/Monate). Voraussetzung ist natürlich die Mitgliedschaft in der GKV.



  4. #19
    gamo lefuzi nibe
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    Muss man die 36 Monate eigentlich zwischen sich und dem Partner aufteilen oder bekommt jedes Elternteil 36 Monate angerechnet?



  5. #20
    small but dangerous
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    Zitat Zitat von roxolana Beitrag anzeigen
    Muss man die 36 Monate eigentlich zwischen sich und dem Partner aufteilen oder bekommt jedes Elternteil 36 Monate angerechnet?
    Primär die Mutter, wenn man will kann man es aber splitten oder ganz dem Mann übertragen.



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