Von Bayern her weiß ich dass man die Zeit nicht einfach absitzen darf sondern halt "sich weiterbilden" muss. Also an einer Stelle arbeiten die mindestens für die verlangte Zeit die Weiterbildungsbefugnis hat. Nochmal: für die Facharztweiterbildung Internist sind soundsoviele Monate Weiterbildung bei einem Weiterbilder mit der Befugnis für "Innere Medizin" gefordert. Wenn man also die Auflage 6 Monate Innere bekommt, dann muss man, falls sich nichtmal die allerletzte Rehaklinik findet, zu irgendeinem niedergelassenen Arzt gehen der doch noch für diese 6 Monate die Weiterbildungsbefugnis bekommen hat. Wenn man schon in einer Klinik mit Weiterbildungsbefugnis größer-gleich 6 Monate ist -> Jackpot. Thema erledigt.
Und wir reden hier über den seltenen Fall!
Es wird nicht verlangt dass die Klinik eine Weiterbildungsbefugnis der bisher erreichten Monate PLUS die zusätzlich geforderten Monate hat. Geht ja auch nicht. Es gibt ja Kliniken die haben die volle Weiterbildungsbefugnis, wenn man dann durchfällt wie sollte man denn dann begründen, dass man bei voller Befugnis die Weiterbildung dort nicht machen kann... also: auch Schwachsinn!