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Ich hatte den Passus zu Anfang auch in den Verträgen drin (es waren "angelehnte", scheint dort wohl so üblich zu sein). Es wurde weder bei mir noch den KollegInnen, die gekündigt hatten, jemals eine Rückforderung gestellt. Und das waren einige...Da es ja mittlerweile auch nur noch drei FB-Tage pro Jahr sind, laufen da auch keine Beträge auf, für die man einen Rechsstreit beginnen müßte. Und wenn doch, hätte ich einfach argumentiert, daß ich ja gerne am Hause geblieben wäre, aber leiderleider wg. Nichtweiterbildung, "Malrotation" auf Funktion , unverschämten Chef, Nichteinhaltung des AZG, Arbeitsüberlastung oder whatsever (beliebigen Grund aus dem Forum hier nehmen) nur noch die Kündigung übrigblieb...
Da man ja als KH-Assistenzarzt selbst bei grober Unfähigkeit IMHO eher selten vom AG gekündigt wird, kann man wohl unterstellen, daß die überwältigende Anzahl der Stellenwechsel vom AN ausgeht- und man schon davon gehört hätte, wenn ein solcher, nicht seltener Passus, flächendeckend durchgesetzt würde. Insofern kann man also getrost Entwarnung geben.
Zumal ja die überwiegende Anzahl der Fortbildungen, erst recht in jungen Jahren, auch primär den AG-Interessen dienen dürfte als den eigenen (wer betreibt schon privat einen Ultraschall, Röntgenanlage oder NA-Standort?).
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"