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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von Joolz Beitrag anzeigen
    Ist das eine übliche Formulierung für einen Weiterbildungsvertrag?
    Also, ich habe noch einmal ein bisschen gesucht. Diese Klausel entspricht so ziemlich genau derjenigen, die z.B. die Fachweiterbildungsteilnehmer in der A&I regelmäßig unterschreiben. Dass sowas bei Ärzten im Vertrag steht ist m.E. nicht üblich und würde ich so auch nicht unterschreiben. Du arbeitest (!) voll in der Weiterbildung und es ist ja durchaus üblich, dass man in der Weiterbildung oder direkt danach wechselt! Was wollen sie denn machen, wenn Du wechseln MUSST? Also das würde ich auf jeden Fall vom MB prüfen lassen. Und mit dem Chef / Personalabteilung reden, dass der Passus gestrichen wird.
    Die Weiterbildungsteilnehmer in der Fachpflegeausbildung stehen dem AG ja regelmäßig NICHT zur Verfügung (Schule, Einsätze in anderen Kliniken). Das unterscheidet die Ausbildung im Vergleich zur FA-Weiterbildung ja ganz erheblich.
    Und in meinen Augen ist es schon grenzwertig niederträchtig, wenn man sich so die Mitarbeiter an sich binden will.
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  2. #7
    Administrator Avatar von Brutus
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    Und nochmal ich:
    Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    Der Mitarbeiter ist gem. § 11 Abs. 4 Satz 3 DRK-TV verpflichtet, dem Arbeitgeber die Aufwendungen der Fort- und Weiterbildung zu erstatten, wenn das Arbeitsverhältnis auf seinen Wunsch oder aus einem von ihm zu vertretenden Grunde endet.

    Der tarifliche Rückzahlungsanspruch besteht indes nur für Fort- und Weiterbildungen, die eine Vergütungsrelevanz haben. D.h. der Mitarbeiter nimmt an einer Fortbildung teil, die ihn befähigt, eine weitere (höhere) Qualifikation zu erwerben, die die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe rechtfertigen würde (z.B. bei Pflegekräften – Fortbildung zur Hygienefachkraft als Zusatz- oder Fachausbildung).

    Kurze Qualifizierungsmaßnahmen beispielsweise innerbetriebliche Fortbildungen, gelten nicht als Fort- und Weiterbildung in diesem Sinne und lösen daher keine Rückzahlungsverpflichtung aus, denn sie dienen nur der Auffrischung oder Anpassung vorhandener Kenntnisse.
    ==> https://www.haufe.de/oeffentlicher-d...HI2806779.html
    Damit ist das für die Weiterbildung i.S.v. WBA für eine Facharztqualifikation im Grunde genommen unerheblich.
    Ich gehe davon aus, dass Du einen WB-Vertrag bekommen hast. Dieser gilt für die Zeit bis zur bestandenen FA-Prüfung. Danach muss man Dir eh einen FA-Vertrag geben, der dann meist unbefristet ist. Damit hätte sich dieser Passus erledigt. Und IN der Weiterbildung hast Du von den Fortbildungen ja nichts. Du bekommst nicht mehr Geld weil Du die FK / ZB gemacht hast.
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  3. #8
    Platin Mitglied Avatar von Joolz
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    Vielen Dank für eure Ausführungen Dann werde ich mich am Montag Morgen wohl mal mit dem Marburger Bund in Verbindung setzen und dann mit der Personalabteilung in Kontakt treten.
    Der Träger der Klinik ist leider ein privater, von der Abteilung und von Team her passt es für mich aber gefühlsmäßig wirklich gut. Es wäre schon irgendwie schade, wenns jetzt an sowas scheitert, aber so werd ich das nicht unterschreiben.

    @Brutus: Wenn man nach deinem Zitat geht wäre das ja bei mir maximal die FoBi Notzfalllmedizin, die ne Vergütungsrelevanz hat schätze ich. Aber trotzdem, der Absatz soll raus..



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  4. #9
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    @Joolz:
    Glaube ich persönlich bzgl. der ZB Notfallmedizin in deinem Fall auch nicht. Denn wie Brutus schön rausgefunden hat, soll eine rückvergütungspflichtige Fobi ja dein ENTGELT steigern. Notarzt fahren, selbst wenn als Dienstaufgabe vorgesehen, lässt dich ja nicht in eine höhere Tarifstufe, spricht Entgeltgruppe aufsteigen. Du verdienst zwar mehr Geld, aber das ist entweder dein Privateinkommen über selbst abgerechnete Einsätze, oder der Arbeitgeber beteiligt dich an den Einsätzen etc. Kein Unterschied zu NA-fahren in deiner Freizeit.

    Ich wär ganz entspannt und würde das streichen lassen. Und wenn sie es nicht streichen wollen, informieren bei Kollegen, welche FoBis jetzt genau damit gemeint sind.
    In der WB-Zeit gibt es nicht so viele Zusatzqualifikationen, die imminent wichtig sind. Meistens sind das Notfallmedizin, die Fachkunde Strahlenschutz (woran der AG ein hohes Interesse hat und das meist voll übernimmt) und Sono-Kurse oder praktische Kurse. Vergütungsrelevant hab ich da noch nie erlebt...



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  5. #10
    Platin Mitglied Avatar von Joolz
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    Ich hab das mit meinem Chefarzt geklärt. Er hat wohl ohnehin mit der Geschäftsführung die Abmachung, dass seine Assistenten nichts zurückzahlen müssen und mir angeboten, das zu ändern. War jetzt eigentlich völlig problemlos.



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