Hallo zusammen,
ich wurde vor 2 Jahren wegen o.g. Straftat mit <90 Tagessätzen verurteilt und will nächste Woche meine Approbation beantragen. Hierfür muss ich eine Erklärung abgeben, dass gegen mich nie ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig war, was ich ja defintiv nicht schreiben kann ohne zu lügen. Ich will auch nicht lügen, dennoch ist die Frage ob meine Approbation somit am verweigert wird und wie schreibe ich dass mir sowas passiert ist? Ansonsten bin ich ein unbeschriebenes Blatt.
Vielen Dank!