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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen,

    ich wurde vor 2 Jahren wegen o.g. Straftat mit <90 Tagessätzen verurteilt und will nächste Woche meine Approbation beantragen. Hierfür muss ich eine Erklärung abgeben, dass gegen mich nie ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig war, was ich ja defintiv nicht schreiben kann ohne zu lügen. Ich will auch nicht lügen, dennoch ist die Frage ob meine Approbation somit am verweigert wird und wie schreibe ich dass mir sowas passiert ist? Ansonsten bin ich ein unbeschriebenes Blatt.
    Vielen Dank!



  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von Philip_MHH
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    Lügen bringt dir nichts, wenn das rauskommt gibt das richtig Ärger, mit der Ärztekammer und vermutlich auch mit dem Staatsanwalt, da das vermutlich eine eidesstattliche Versicherung ist, die du da unterschreibst. Also so wie es gewesen ist auch darlegen. Du kannst ja im Vorhinein mit der Ärztekammer telefonieren oder auch mal mit einem in dem Bereich versierten Juristen, Marburger Bund?



  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Du musst doch auch dein Führungszeugnis einreichen, wo es drinsteht, oder?
    Die Erklärung ist ja dafür, (CAVE! Bin kein Jurist, also da musst du schon sich mit einem hinsetzen) ob es gegen dich aktuell ein strafrechtliches Verfahren läuft, was noch nicht in Führungszeugnis drinsteht, aber könnte.
    Letztendlich wird es auch eine Einzellfallentscheidung auslaufen...



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Philip_MHH Beitrag anzeigen
    Lügen bringt dir nichts, wenn das rauskommt gibt das richtig Ärger, mit der Ärztekammer und vermutlich auch mit dem Staatsanwalt, da das vermutlich eine eidesstattliche Versicherung ist, die du da unterschreibst. Also so wie es gewesen ist auch darlegen. Du kannst ja im Vorhinein mit der Ärztekammer telefonieren oder auch mal mit einem in dem Bereich versierten Juristen, Marburger Bund?
    ja das ist soweit klar, deshalb auch meine aussage dass ich nicht lügen werde..

    Dennoch danke



  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Nessiemoo Beitrag anzeigen
    Du musst doch auch dein Führungszeugnis einreichen, wo es drinsteht, oder?
    Die Erklärung ist ja dafür, (CAVE! Bin kein Jurist, also da musst du schon sich mit einem hinsetzen) ob es gegen dich aktuell ein strafrechtliches Verfahren läuft, was noch nicht in Führungszeugnis drinsteht, aber könnte.
    Letztendlich wird es auch eine Einzellfallentscheidung auslaufen...
    Nein im Führungszeugnis (auch Belegart 0) stehen keine Strafen <90 TS drin, da man noch als unbestraft gilt. aber bei der erklärung ist vergangenheit als auch gegenwart abgedeckt.. d.h. man muss es erwähnen.



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