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Zitat von
escitalopram
Das Dekanat habe ich informiert, der PJ-Beauftragte weiß ebenso Bescheid... Würde eine Klage gegen die Ärztin etwas bringen oder wie würdet ihr euch verhalten? Ich dachte wirklich, dass ich im falschen Film sitze.
Zitat von
escitalopram
Aber jetzt wird sie sich halt vor dem OA und dem Dekanat verantworten müssen...
Verklag Sie. Auf Schadensersatz (obwohl du keinen Schaden hast), auf unterlassene Hilfeleistung (weil die Hilfe erst eine Stunde später erfolgte und das null Konsequenz für dich hat), auf Schadensersatz für das Magengeschwür (das du offensichtlich aufgrund der Aufregung bekommen hast), gegenüber der Ärztekammer (weil sie ihren ärztlichen Anspruch bzgl. Hilfeleistung nicht erfüllt hat und in der Hoffnung dass ihr die Approbation entzogen wird) usw... Einfach mal bei ALLEN beschwerden und wegen ALLEM verklagen...
Zitat von
WackenDoc
Vor dem Dekanat wird sie sich nicht "verantworten" müssen. Dem Dekanat gegenüber wird sie nicht weisungsgebunden sein. Auch der Betriebsarzt ist ihr gegenüber nicht weisungsbefugt.
Der OA wird sie wohl zum richtigen Umgang mit NSV unterweisen. Und das war´s.
Genau so wird es laufen. Dekanat denkt sich "was will der Student jetzt wieder, kennt der die Strukturen nicht, wieso hält er sich nicht an den Meldeweg für diesen Schwachsinn". Der Meldeweg ist ja: AA -> OA -> CA. AA hat offensichtlich nicht funktioniert, OA offensichtlich sehr gut. Damit kann man sich alles weitere sparen. Oder man dekompensiert einfach mal und informiert Gott und die Welt darüber. Kann aber auch sein dass sich das Dekanat in Aktionismus spielt. Manchmal sind ja so Beschwerden ein guter Anlass um irgendwem ans Bein zu pissen dem man schon immer ans Bein pissen wollte oder was durchzusetzen was man schon immer wollte.
Nebenbemerkung: immer dran denken "Dummheit/Faulheit ist häufiger als Boshaftigkeit". Streng diesen Maßstabs geh ich davon aus dass die AÄ es einfach nicht wusste dass sie unbedingt Blut abnehmen soll und dies nicht aus Boshaftigkeit nicht gemacht hat. Ich hab inzwischen meine dritte Arbeitsstelle und der Umgang mit Nadelstichverletzungen war/ist in allen drei Häusern anders! Und selbst im jetzigen Haus wurde der Umgang zweimal umgestellt seit ich hier bin. Auch ich selbst kenn das aktuelle Verfahren nicht genau weil ich seit der letzten Umstellung keinen D13 mit NSV mehr schreiben musste.