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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen - immer wieder gibt es ja mal Patienten in der NFA, die lange dort sind - 5, 10 oder auch mal 15 Stunden. Die Gründe sind vielfältig - ein Patient entscheidet sich nach ein paar Stunden doch gegen eine Aufnahme, es zeigt sich im Verlauf der Nacht, dass eine Aufnahme nicht notwendig ist, oder er kommt nachts einfach nicht mehr zu seiner Wohnadresse und man lässt ihn in einer Ecke schlafen. In meinem Haus gibt es dann manchmal den Hinweis es wäre aus wirtschaftlichen Gründen gerechtfertigt, solche Patienten dann pro forma auf ein Station zu buchen - auch wenn sie in der NFA bleiben. Der Unterschied in der Abrechnungsmöglichkeit dürfte dreistellig sein. Ich finde es aber wenigstens sehr fragwürdig, bzw. frage mich bei welchen Patienten es Sinn macht, und bei welchen überhaut nicht.

    Relevante Urteile scheinen eine Aufnahmedauer von 24h, sowie das eingebunden sein in den Krankenhausablauf, als Voraussetzung für die Möglichkeit der Abrechnung als stationären Fall zu sehen. Sollte das Haus geprüft werden, könnte eine reguläre Abrechnung von "Übernachtungsgästen" als stationär meiner Meinung nach einfach dazu führen, dass größere bereits einkalkulierte Summen zurück gezahlt werden müssen.
    "Ein Eingriff findet demgemäß nur "ambulant" iS des § 115b SBG V statt, wenn der Patient die Nacht vor und die Nacht nach dem Eingriff nicht im Krankenhaus verbringt"

    https://www.medcontroller.de/judgeme...-b-3-kr-403-r/

    https://www.medcontroller.de/2014/01...ar-oder-nicht/

    Von Moral möchte ich da noch gar nichts sagen. Ich will das hier mal trocken betriebswirtschaftlich-sachlich halten. Wäre natürlich auch eine Wette auf das Risiko, an dem Punkt geprüft zu werden - oder eben nicht. Scheint auf der anderen Seite aber auch ein alter Hut zu sein. Was sind da zu erwartende Strafen?

    Hat jemand von euch Erfahrung damit? Meinungen?



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Hm bei uns gibt es die ambulante Notaufnahme und die Notaufnahmestation (mit Betten etc), da kann man (soviel ich weiß) Patienten auch stationär (oder sogar wie auf IMC/Intensiv) abrechnen, wenn die da übernachten. Das scheint durchzugehen ^^.
    Wahrscheinlich kriegt man eher Probleme, wenn man einen Patienten auf Flur eines Stations bucht, und er war physisch nie da... Weil e s sind ja dann wirklich viele Dokumente (Stationsakte, pflegerische Aufnahme, Pflegeverlauf), die fehlen.



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Bei uns haben die das mal versucht und dann wurde es ihnen vom MDK wieder um die Ohren gehauen...



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Wie hat das "um die Ohren gehauen" ausgesehen? Rückzahlung? Strafe? Ermahnung? Und wer musste sich verantworten/ Konsequenzen tragen? Der Geschäftsführer? Der Assistenzarzt in der Ambulanz? Die Schwester im Patientenbüro?



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  5. #5
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Um die Ohren gehauen = Krankenkasse zahlt nicht.
    Wenn nicht ersichtlich ist, dass der Patient die Mittel der stationären Versorgung brauchte (und man dann auch noch die Uhrzeit sieht, wann aufgenommen und wann entlassen wurde... das wird ja alles erfasst), dann zahlt die Kasse schlichtweg nicht.
    Ich würde es gar nicht erst versuchen. Die Kassen bekommen solche ja systematischen „Fehlbuchungen“ sehr schnell spitz, der MDK prüft das dann und das wars.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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