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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo ihr lieben!

    Wadee hadda sag
    Geändert von DRDR (14.11.2003 um 08:11 Uhr)



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  2. #2
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    Wie wadd denn da
    Geändert von DRDR (14.11.2003 um 08:12 Uhr)



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  3. #3
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    Du darfst Dich nicht einschreiben. Aus einem geleisteten Dienst darf Dir kein Nachteil entstehen, soll heissen, der Platz verfällt nicht. Du hats einen Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst. Den Zulassungsbescheid gut aufbewahren und nach dem Dienst nochmal bewerben. Guck am besten nochmal in das ZVS-info, da steht alles drin.



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  4. #4
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    Ich danke Dir für Deine Antwort nur habe ich mich nicht durch die ZVS beworben sondern privat!!!

    Was soll ich jetzt tun?



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  5. #5
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    Wie kommt man an einen Platz ohne ZVS Bewerbung? Da weiss ich dann auch nicht was ich machen würde....



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