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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    kann jemand eine aktuelle günstige Berufshaftpflichtversicherung für diesen Fall empfehlen? Inklusive grober Fahrlässigkeit ist wichtig.

    (Erstens brauche ich das von der Landesärztekammer aus, habe ich gelesen. Zweitens finde ich das auch als Psychiater sinnvoll. Da kann man ja auch weitreichende Fehler machen.)

    Viele Grüße
    Borisdiekatze



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Das stellt doch in der Regel der Arbeitgeber...



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Die Ärztekammer möchte explizit den Nachweis von einer Berufshaftpflichtversicherung.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Dann lässt dir das von deinem AG bescheinigen, dass du über ihn haftpflichtversichert bist.

    Für das Nicht-Selbständige Arztdasein reicht locker eine Restrisikoversicherung (wobei man die nicht unbedingt braucht. Ist aber ganz praktisch wenn man noch außerhalb der Haupttätigkeit irgendwie als Arzt tätig ist und kostet nicht viel)
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  5. #5
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Kommt immer auf den Arbeitgeber an. Meiner versichert z.B. auch grobe Fahrlässigkeit und das Leisten von erster Hilfe wenn ich außerhalb der Arbeitszeit an einem Unfall o.ä. vorbei komme.

    Nur "Behandlungen" im Familien-/Bekanntenkreis sind nicht versichert und da bin ich als Radiologie jetzt eh nicht soooo gefragt. Klar guck ich mir mal ein Bild an, aber zu Anfang und am Ende betone ich ausdrücklich, dass der Befund des ursprünglichen Radiologen maßgebend ist.



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