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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Wenn du an einem Unfall vorbei kommst und Erste Hilfe leistest brauchst du EIGENTLICH keine Haftpflichtversicherung. Aber da sag ich auch- haben ist besser als brauchen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  2. #7
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Klar und trotzdem beruhigt es mich zu wissen, dass ich auch in diesem Fall eine Berufshaftpflicht im Rücken habe. An uns Ärzte werden - unabhängig von der Fachrichtung - ja höhere Erwartungen gestellt, wenn wir in einer solchen Situation sind.



  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    Danke. Dafür muss ich wahrscheinlich einfach im Personalbüro anrufen, damit mir das jemand bescheinigt? Nur: Mein Arbeitgeber möchte bei Arbeitsantritt eine Bescheinigung meiner Zugehörigkeit zu einem Ärzteversorgungswerk. Dafür (und generell) muss ich in der Landesärztekammer gemeldet sein. Die möchte bereits zur Anmeldung den Nachweis einer Berufshaftpflicht... Vielleicht reicht denen die Bescheinigung von einem zukünftigen Arbeitgeber, ich rufe da morgen mal an. Aber ich habe gerade auch schon eine günstige gefunden Google hatte vorher als bestes die HDI für 77,10 Euro geboten und die war sogar noch ohne grobe Fahrlässigkeit ...



  4. #9
    Toastbrot im Regen
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    Schau mal bei der Deutschen Ärztehaftpflicht. Eventuell haben sie auch einen Vertrag mit deiner Landesärztekammer. Ist Berufs+ Privathsftpflicht und weniger als 70€ - zumindest bei mir.

    Was bedeutet in dem Fall grobe Fahrlässigkeit? Mich wundert, dass sowas überhaupt eine Versicherung zahlt?



  5. #10
    Registrierter Benutzer
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    Grobe Fahrlässigkeit ist der Punkt über den die Arbeitgeber versuchen die Kosten des Schadenfalles auf den Mitarbeiter abzuwälzen, wenn es nicht mitversichert ist. Konstruieren kann man da sicher häufig etwas.



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