das mit "auf geeignete Weise versichert" ist halt Standesrecht. Darunter fällt auch die Versicherung vom AG. Es gibt keine Verpflichtung eine "eigene" Berufshaftpflicht abzuschließen, wenn man nicht eigenständig ärztlich tätig ist.
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Sicher ist richtig, daß Du 1) über den AG haftpflichtversichert bist und 2) als Assistenzarzt zumindest in der Theorie nicht eigenverantwortlich handeln darfst und damit kaum für einen medizinischen Haftpflichtfall in die Verantwortung genommen werden wirst (auch wenn wir den Fall einer PJlerin hatten, die für einen Säuglingstod verurteilt wurde).
Aaaber: endet die Versicherung über den AG an der Kliniktür (wurde schon gesagt). Desweiteren, welche Versicherung zahlt, wenn Du Deinem AG einen Schaden zufügst? In der Psychiatrie wirst Du wahrscheinlich eher weniger mit sauteuren Geräten zu tun haben, aber z.B. ein verlorener oder geklauter Schlüssel verursacht schnell einen fünf- oder sechsstelligen Schaden. Dann hat das Haus vielleicht schon finanzielle Schwierigkeiten, die hauseigene Versicherung droht schon und für den Personalchef sind Assistenzärzte nur "nachwachsende Ressourcen"... dann gute Nacht! Wie schon bemerkt, kosten diese Versicherungen einen zweistelligen oder max. niedrigen dreistelligen Betrag (den man zudem auch noch absetzen kann), so daß ich hier auf Nummer Sicher gehen würde. Alles weitere, z.B. zu Kombiprodukten, wurde schon x-fach durchgekaut. Der Passus "meiner" ÄK lautete seinerzeit übrigens, daß JEDER Arzt verpflichtet ist, sich auf geeignete Weise zu versichern, und nicht etwa nur Selbstständige.
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"
das mit "auf geeignete Weise versichert" ist halt Standesrecht. Darunter fällt auch die Versicherung vom AG. Es gibt keine Verpflichtung eine "eigene" Berufshaftpflicht abzuschließen, wenn man nicht eigenständig ärztlich tätig ist.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
Genau, "geeignet" beinhaltet eben für einen Assistenzarzt, das "Restrisiko" , grobe Fahrlässigkeit und außerhäusige Tätigkeiten (die Approbation gilt für die ÄK eben 24/367) recht preiswert abzudecken. Das es von der ÄK kontrolliert wird (s.o) ist mir neu, vermutlich gab es gehäuft teure "Vorkommnisse" mit KollegInnen, die mit den hiesigen Gepflogenheiten noch nicht so vertraut sind.
Im übrigen gibt es in Deutschland kaum gesetzliche Verpflichtungen, irgendeine Versicherung abzuschließen (Ausnahme: Kfz-Zulassung), so daß man hier weitgehend auf den gesunden Menschenverstand bauen muß.
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"
Danke. Doch, die möchten das. Ich habe heute mit denen telefoniert mit Hinweis auf Arbeitgeberversicherung. Darauf hieß es, das sei klar, das sei nicht gemeint 51,... im Jahr, auf die es jetzt hinausläuft, kann ich auch verschmerzen
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