Ja. Wenn Du in HH arbeitest, bist Du per Satzung dort Zwangsmitglied
https://www.aerztekammer-hamburg.org...iedschaft.html
Zitat:
Eine Anmeldung muss erfolgen, wenn Sie in Hamburg ärztlich tätig sind oder Ihren Wohnsitz im Sinne des Melderechts in Hamburg haben und keine ärztliche Tätigkeit ausüben.
Daß die späteren Ruhestandsbezüge aus dem Versorgungswerk (was übrigens nicht deckungsgleich ist mit der ÄK) die Einkünfte der Ärzteschaft widerspiegeln und somit die allgemeine Wirtschaftssituation vor Ort, ist bekannt. Mitgegangen, mitgefangen.
Bei Tätigkeit in zwei oder mehr Bundesländern (was bei Teilzeit oder Leiharbeit durchaus vorkommen kann) wird üblicherweise eine Regelung getroffen, welche ÄK für Dich zuständig ist.