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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hi!
    Ist jemand hier in der Ärztekammer Hamburg oder Schleswig-Holstein und würde seine Meinung darüber mitteilen wie zufrieden/ unzufrieden er/sie ist? Ich fange bald in Hamburg an zu arbeiten, mein Wohnsitz ist allerdings noch offiziell in SH. Theoretisch könnte ich also wählen, wenn ich das richtig verstanden habe..? Macht das Sinn weil vllt die Weiterbildungsordnung/ die Facharztprüfung / das Versorgungswerk / die Leute mit denen man dort zu tun hat / im einen oder anderen Fall günstiger / freundlicher / unkomplizierter ist/sind? Ich habe ganz abstruse Gerüchte gehört (bsp: wenn man im Hamburger Versorgungswerk ist und bis zur Rente nicht heiratet, bekommt man eine Art Bonus 😂🧐... oder dass man in SH niederschwellig ein Darlehen bekommt, in HH nicht. Dass der Rentenanspruch in Hamburg „sicherer“ ist, weil dort perspektivisch mehr Ärzte Mitglied sind...? Ist es unsinnig, in SH angemeldet zu sein und dann in HH zu arbeiten, weil iwelche Fortbildungen dann sonstwo stattfinden?
    Oder ist diese Überlegung insgesamt etwas quatschig? 😎✌🏻
    Freue mich über jedwede Meinungen, Ideen, Gerüchte, Eindrücke, Erfahrungen zum Thema!



  2. #2
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Rankl Beitrag anzeigen
    Hi!
    Oder ist diese Überlegung insgesamt etwas quatschig? ��✌��!
    Ja. Wenn Du in HH arbeitest, bist Du per Satzung dort Zwangsmitglied
    https://www.aerztekammer-hamburg.org...iedschaft.html
    Zitat:
    Eine Anmeldung muss erfolgen, wenn Sie in Hamburg ärztlich tätig sind oder Ihren Wohnsitz im Sinne des Melderechts in Hamburg haben und keine ärztliche Tätigkeit ausüben.

    Daß die späteren Ruhestandsbezüge aus dem Versorgungswerk (was übrigens nicht deckungsgleich ist mit der ÄK) die Einkünfte der Ärzteschaft widerspiegeln und somit die allgemeine Wirtschaftssituation vor Ort, ist bekannt. Mitgegangen, mitgefangen.
    Bei Tätigkeit in zwei oder mehr Bundesländern (was bei Teilzeit oder Leiharbeit durchaus vorkommen kann) wird üblicherweise eine Regelung getroffen, welche ÄK für Dich zuständig ist.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Rankl Beitrag anzeigen
    Ich fange bald in Hamburg an zu arbeiten, mein Wohnsitz ist allerdings noch offiziell in SH. Theoretisch könnte ich also wählen, wenn ich das richtig verstanden habe..?
    Nein.

    Du bist da Mitglied der Ärztekammer, wo du ärztlich tätig bist. Nur ersatzweise, wenn du nicht arbeitest, zählt die Ärztekammer deines Wohnortes.



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Naja, wenn ich mich jetzt noch in SH anmelde, bevor ich anfange zu arbeiten, kann ich dort auch bleiben. Ich kenne solche Fälle. Daher ja die Frage.



  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Ich verstehe schon, dass es so nicht gedacht ist, aber es hindert einen ja offensichtlich niemand daran, es so zu machen. Ich weiß, dass es eine spezielle Fragestellung ist, ich bin einfach neugierig. 😉



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