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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    Registrierter Benutzer Avatar von Mera1412
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    Ich muss so oder so eine Korrektur fordern. Der hat mindestens 3 formale Fehler reingebracht. In dem einen Satz fehlt ein Wort, in einem weiteren führt er eine Rotation auf, die nicht ich sondern ein Kollege gemacht hat (darum denk ich, dass er keinen neuen Text für mich verfasst sondern nur ein copy-paste Spiel führte) und im Schlusssatz wurde ich plötzlich männlich.

    Bevor ich aber eine Korrektur anfordere, möchte ich das Zeugnis mit jemandem besprechen, der Ahnung davon hat und mir klar formulieren kann, was genau geändert werden sollte und was ich noch zusätzlich anfordern darf. Darum hoffe ich sehr, dass jemand aus dem Marburger Bund endlich per email antwortet. (edit: Da hat mir jemand geantwortet, gab mir aber nur die Informationen darüber, wie ich Mitglied werden kann und ist nicht auf meine eigentliche Frage eingegangen )



  2. #27
    Platin Mitglied
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    Zitat Zitat von Mera1412 Beitrag anzeigen
    Darum hoffe ich sehr, dass jemand aus dem Marburger Bund endlich per email antwortet. (edit: Da hat mir jemand geantwortet, gab mir aber nur die Informationen darüber, wie ich Mitglied werden kann und ist nicht auf meine eigentliche Frage eingegangen )
    Ähh? Inhaltliche Beratung zu deinen Fragen bekommst du durch den MB natürlich nur, wenn du Mitglied bist und die entsprechenden Beiträge zahlst?!?



  3. #28
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
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    Wollte ich auch grade anmerken. Mitglied werden, Service nutzen.

    @Huhn: In der WBO steht offensichtlich nur was zum Weiterbildungszeugnis, nicht aber zum normalen Arbeitszeugnis.

    @Brutus: Mag formal so sein, aber meine Arbeitszeugnisse kamen allesamt nicht von der Personalabteilung, wurden von denen noch nicht mal in Augenschein genommen sondern kamen ausschließlich von den Chefärzten der jeweiligen Klinik.
    Letztlich isses wurscht, ob man den lieben Chefarzt an seine Aufgaben als Arbeitgeber oder als Weiterbildner erinnern muss. Im vorliegenden Fall ist er sich ja offensichtlich gar nicht bewusst, dass er zumindest Weiterbildungszeugnis (meins war übrigens ähnlich kurz wie das o.g. Beispiel und wurde vom Chef fürs Arbeitszeugnis lediglich etwas aufpoliert) und Logbuch liefern bzw. letzteres unterschreiben muss. Daher: Anwalt einschalten, damits voran geht. LÄK kann man einschalten, damit der gute Mann gezeigt bekommt, was er als Weiterbildner zu tun hat.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  4. #29
    Registrierter Benutzer Avatar von Mera1412
    Registriert seit
    05.05.2008
    Beiträge
    283
    Ich hab gefragt, ob ich die Beratung auch als neues Mitglied nutzen könne, aber auf die Frage sind die eben nicht eingegangen. Ein "ja, können sie, hier aber erstmal die Mitgliedschaft beantragen" war es ja nicht, sondern nur ein "hallo, hier unterlagen"



  5. #30
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    @Brutus: Mag formal so sein, aber meine Arbeitszeugnisse kamen allesamt nicht von der Personalabteilung, wurden von denen noch nicht mal in Augenschein genommen sondern kamen ausschließlich von den Chefärzten der jeweiligen Klinik.
    Der Chefarzt KANN das Arbeitszeugnis unterschreiben, MUSS es aber nicht.
    Wie gesagt, das Arbeitszeugnis muss vom Arbeitgeber ausgestellt werden.
    ==> https://www.iww.de/cb/recht/arbeits-...-teil-1-f62451
    Gleichwohl sollte der Pflicht zur Erteilung des Arbeitszeugnisses zeitnah entsprochen werden: Bei einem Verstoß gegen die Zeugniserteilungspflicht kann der Arbeitgeber - also in der Regel der Krankenhausträger - sich als Zeugnisaussteller ebenso wie bei einem Verstoß gegen die Wahrheitspflicht schadenersatzpflichtig machen,[...]
    Das Arbeitszeugnis ist auf dem im Geschäftsverkehr üblichen Papier unter dem Briefkopf des Arbeitgebers auszustellen - in Krankenhäusern also entweder auf dem Briefkopf von Personalabteilung oder Geschäftsführung.[...]
    Arbeitszeugnisse müssen grundsätzlich vom Arbeitgeber unterzeichnet werden. Im Krankenhaus sind dies in der Regel die vertretungsberechtigten Personen des Trägers, häufig also der Personalleiter oder der Geschäftsführer. Eine Unterzeichnung durch den Chefarzt ist insoweit nicht geboten. In der Praxis hat sich eine ergänzende Unterschrift des Chefarztes gerade bei Arbeitszeugnissen ausscheidender nachgeordneter Ärzte eingebürgert. Es gilt also: Der Chefarzt kann, muss das Zeugnis aber nicht unterzeichnen.
    Insofern würde ich bei einer Beschwerde zuerst mal die Personalabteilung als "Vertragspartner" ansprechen. Denn DIE bekommen den Ärger, wenn es vor Gericht geht.
    I'm a very stable genius!



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