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  1. #1
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    Hallo,
    im letzten Jahr habe ich meine Anstellung gekündigt und war bis Dezember im Ausland. Im Dezember bin ich wieder nach Deutschland gekommen und habe freiberuflich Notarztdienste über eine Börse übernommen. Die Tätigkeit habe ich jetzt im Januar beim Finanzamt gemeldet, soweit alles klar. Jetzt stellt sich mir die Frage wem muss ich die Tätigkeit noch melden, hierzu gibt es einige unterschiedliche Angaben. Bin ich sozialversicherungspflichtig oder nicht?

    Hat jemand von Euch mit genanntem Sachverhalt Erfahrungen? Bzw. wo kann ich mich beraten lassen?

    Besten Dank
    Oliver



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Du bist scheinselbständig und die bekannte Börse vermittelt unter solchen Bedingungen nicht mehr.
    Du zahlst darauf deinen Ärztekammerbeitrag und den Beitrag für das Versorgungswerk. Dafür will dein Sachbearbeiter aber üblicherweise die DRV- Befreiung sehen. Wenn du die DRV- Befreiung beantragst wird der DRV- Sachbearbeiter automatisch das Clearingverfahren einleiten.



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Achso- dein Auftraggeber darf dann die Sozialabgaben plus Strafe nachzahlen. Und du wist nicht mehr Notarzt fahren können bis du eine eigene Praxis hast oder ein Angestelltenverhältnis mit mind. 15h.
    Ich hoffe dass du nichts unterschrieben hast was den Regress deiner Auftraggeber gegen dich ermöglicht.
    Merke- du kannst in Deutschland als Nutte selbständig sein, aber nicht als Notarzt.



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Die n. B. vermittelt auch Angebote wo kein Anstellungsverhältniss oder Praxis vorausgesetzt wird nach Paragraph 23c. Für solche Angebote bekomme ich ja die Bestätigung.



  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Wenn ich eine (Schein-)Privatpraxis eröffne, also erstmal keine Einahmen daraus generieren kann, kann ich dann trotzdem von der DRV belangt werden? Zählt das Einkommen oder alleine die Tatsache, dass ich eine Praxis habe?

    Ich müsste auch 3-4 Monate zwischen zwei Jobs überbrücken und hatte schon öfter überlegt eine Fachärztliche Privatpraxis zu eröffnen.

    Wenn ich 15h/Monat als Leasingkraft arbeite, müsste ich doch auch nicht belangt werden, oder?



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