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Was auch immer du mit "leasingkraft" meinst. Du musst in einem Angstelltenverhältnis sein, oder Inhaber einer Praxis. Ob die Praxis irgendeinen Gewinn abwirft oder du die ernsthaft betreiben musst, darüber lässt sich das Gesetz nicht aus.
Die Frage ist aber, ob man so viel Geld als Notarzt verdient, dass sich das Betreiben der Praxis finanziell lohnt- vor allem für so kurze Zeit. Ich glaub, komplette Scheinpraxis wird schwierig.
Die DRV ist der Meinung, dass man sich als Arzt lieber arbeitslos meldet (ja, auch vorübergehend) als dass man als selbständiger Notarzt arbeitet.
"Belangt" wirst du erstmal nicht, sondern dein Auftraggeber. Dafür hast halt ratz fatz keine Aufträge mehr.
@wmk- das ist merkwürdig. Da hat evtl. der Sachbearbeiter über den Jahreswechsel gepennt. Spätestens bei der Anmeldung beim Versorgungswerk gibt das Probleme.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3