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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Was auch immer du mit "leasingkraft" meinst. Du musst in einem Angstelltenverhältnis sein, oder Inhaber einer Praxis. Ob die Praxis irgendeinen Gewinn abwirft oder du die ernsthaft betreiben musst, darüber lässt sich das Gesetz nicht aus.
    Die Frage ist aber, ob man so viel Geld als Notarzt verdient, dass sich das Betreiben der Praxis finanziell lohnt- vor allem für so kurze Zeit. Ich glaub, komplette Scheinpraxis wird schwierig.

    Die DRV ist der Meinung, dass man sich als Arzt lieber arbeitslos meldet (ja, auch vorübergehend) als dass man als selbständiger Notarzt arbeitet.
    "Belangt" wirst du erstmal nicht, sondern dein Auftraggeber. Dafür hast halt ratz fatz keine Aufträge mehr.

    @wmk- das ist merkwürdig. Da hat evtl. der Sachbearbeiter über den Jahreswechsel gepennt. Spätestens bei der Anmeldung beim Versorgungswerk gibt das Probleme.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  2. #7
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    @wackendoc Danke für Deine Beiträge.

    Ich werde jetzt mal die Geschichte mit der Clearing Stelle abwarten und wenn es negativ ausfällt. Lass ich es halt mit dem Notarzt fahren. Ehrlich gesagt kotzt es mich an, dass hier alles so kompliziert sein muss. Ganz ehrlich es ändert nichts an der Tätigkeit an sich ob man jetzt einen Hauptjob hat mit 15 h oder nicht die Tätigkeit bleibt die gleiche. Ist dann anscheinend eine geduldete Scheinselbständigkeit oder wie, weil doch noch ein paar Sozialabgaben abgeführt werden.
    Wenn ich irgendwann nochmal Zeit zwischen 2 Jobs habe werde ich mich definitiv beim Amt melden... und einfach Arbeitslosengeld beziehen ...ich finds Schade das hier derjenige bestraft wird der dem Staat nicht auf der Tasche liegen will!!

    Habt noch einen schönen Abend!
    Oliver



  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Nicht ganz. Es gab eine Phase, wo man quasi nicht mehr Notarzt fahren konnte (außer die wenigen Stellen als Angstellte oder über die Haupttätigkeit in einer Klinik). Der Gesetzgeber war gezwungen zu reagieren. Also stellte er fest, dass eine Tätigkeit als Notarzt im Rettungsdienst sozialversicherungsbefreit ist, wenn man entweder eine Praxis hat oder eine Angstelltentätigkeit mit mind. 15h/Woche (die 15h/Woche hängen auch wiederum mit Sozialgesetzen zusammen). Was der Gesetzgeber explizit NICHT gemacht hat, war die Selbständigkeit festzustellen.

    Also ist man weiter scheinselbständig, aber jetzt interessiert es die DRV nicht mehr. Immerhin ist man jetzt für die Notarzttätigkeit gesetzlich unfallversichert und muss (bzw. kann) sich nicht mehr freiwillig bei der BGW versichern.

    Ein mehr oder weniger großes Problem ist, dass fast mit jeder Schicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird. Aber das ist ja eher das Problem der Auftraggeber. Außer in McPomm- da gibt es eine gesonderte gesetzliche Regelung für Notärzte.

    Ich hab das ganze Elend am eigenen Leib erfahren dürfen. Incl. Vorladung zum Sozialgericht (Auftraggeber hat wenige Tage vorher zurückgezogen wegen Aussichtslosigkeit), incl. Verlust von Schichten im Wert von mehreren tausend Euro eine Woche vor Weihnachten, incl. der Behauptung einer Amtsärztin dass ich lügen würde und ich nur keine Schichten mehr hätte, weil ich der belastung nicht gewachsen wäre.
    Dafür hatte ich 3 Monate, in denen ich zu Hause abgammeln und meine Übergangsgebührnisse der Bundeswehr verbraten konnte.
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  4. #9
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    Danke @wackendoc das ist ja wirklich alles sehr bescheiden. Ich werde jetzt erstmal abwarten und kann dann ja berichten was sich ergibt;)

    Hast du über die BW studiert? Oder warst du Quereinsteiger? Kannst Du die BW empfehlen? Lernt man da gute Notfallmedizin?



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