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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Registriert seit
    31.05.2004
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    Westfalenpott
    Beiträge
    15.950

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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    noch vergessen: dokumentierte Weiterbildungsgespräche mit CA, Datum, Uhrzeit, geforderter Mindestdauer und Frequenz und nachvollziehbarem Gesprächsprotokoll hat wer hier im Forum schon mal geführt?
    Hier! Ich! Jährlich, vor langer langer Zeit, damals während der Weiterbildung...
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  2. #12
    Fachschwamm Avatar von Meuli
    Registriert seit
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    wer wohnt in der Ananas
    Semester:
    ganz tief im Meer
    Beiträge
    17.358
    Bei uns gibts das auch, jedes Jahr ne richtige ausführliche Prüfung ... und zwar für jeden Weiterbildungsassistenten ...
    Carol Hathaway: You're *a med student*?
    Abby Lockhart: What can I say? I crossed over to the Dark Side.

    _______________


    "Der Kerl hat mir keine Schokolade angeboten. Und selbst hat er auch keine gefuttert. Mit anderen Worten: Normal war der nicht!" (aus: TKKG 54: Alarm! Klößchen ist verschwunden)



  3. #13
    Oberpropofolist
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    OA
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    Ich bin jetzt im 5.WBJ.
    Hat man da so eine Art Bestandsschutz ?
    I use multi-million dollar satellites to find tupperware in the woods - what´s your hobby ?



  4. #14
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Es gibt in der Regel eine Übergangsfrist. Irgendwo, ich glaube ÄK BW, habe ich mal was von 24 Monaten gelesen, ich finde es aber spontan nicht mehr

    EDIT: Sind wohl sieben Jahre: "
    Für Ärzte, die sich derzeit in Weiterbildung befinden, gibt es übrigens eine Übergangsfrist, bis die neue Regelung – sollte sie in regionales Kammerrecht übernommen werden – greift: Kammerangehörige, die sich bei Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung in einer Facharztweiterbildung befinden, können diese demnach innerhalb einer Frist von sieben Jahren nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung abschließen."
    https://www.aerztezeitung.de/politik...o-novelle.html
    Geändert von vanilleeis (16.01.2019 um 15:11 Uhr)



  5. #15
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Zitat Zitat von Vianna Beitrag anzeigen
    Was ist denn positiv für dich?
    Meine Vortätigkeit, bisher kein Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung, zählt nun doch als solches und wird mir daher (hoffentlich) angerechnet werden.
    Sollte es wirklich so durchgehen in meiner ÄK, bedeutet es eine deutliche Flexibilisierung von ambulant/stationär



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