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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Es geht um eine Klausur vegetative Physiologie für Mediziner.
    Form war Multiple Choice: 50 Fragen mit jeweils 5 Antwortmöglichkeiten, genau eine davon richtig. Bestehensgrenze 60%, d.h. 30 richtige Antworten.
    Die Klausur wurde auf iPads geschrieben und elektronisch ausgewertet. Um Unterschleif zu erschweren war sowohl die Reihenfolge der Fragen als auch die Reihenfolge der Antwortmöglichkeiten zufallsgeneriert.
    Ich war mir eigentlich sicher, gut bestanden zu haben und habe mit einem Ergebnis um die 85% gerechnet. Letztendlich hatte ich aber nur 28 Fragen richtig, d.h. mit 56% habe ich knapp nicht bestanden, was mich im Endeffekt ein Semester kosten würde.
    Mein Problem: Ich kann nicht verstehen, warum mein geschätztes Ergebnis soweit vom tatsächlichen Ergebnis abweicht.
    Bevor ich einen Fehler in der Auswertung unterstelle, wollte ich wissen, welche Fragen ich eigentlich falsch beantwortet hatte.
    Allerdings zeigt sich der Professor hier überhaupt nicht kooperativ. Er lehnt eine Nachbesprechung ab, da die Fragen seinem Urheberrecht unterliegen und er in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht hatte, dass die Fragen weiterverbreitet werden und sich die Studenten dann einerseits auf die Altfragen konzentrierten, andererseits er sich immer neue Fragen ausdenken muss. (letztendlich waren es doch ziemlich viele IMPP-Fragen aus alten Physika).
    Er könne mir allenfalls einen Lösungsschlüssel für meine Klausurversion geben, der nützt mir aber nichts, denn wenn ich z.B. weiß, dass bei Frage 41 B richtig gewesen wäre und ich C angegeben hätte, weiß ich weder, was Frage 41 bei mir war und wie die Lösungsmöglichkeiten lauteten.
    Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich mich im nächsten Versuch anders vorbereiten soll - ich glaube schon, dass ich die Inhalte verstehe und kreuze bei IMPP-Fragen auch regelmäßig über 90% - und habe Angst, dass ich wieder so weit scheitere.
    Nebenbei habe ich in Gesprächen mit anderen Mitstudierenden auch mitbekommen, dass bei vielen das tatsächliche Ergebnis signifikant vom geschätzten Ergebnis abwich (in beide Richtungen), was die Möglichkeit eines technischen Fehlers nicht ausschließt.
    Problem: Der Physiologie-Professor ist gleichzeitig auch stellvertretender Studiendekan, d.h. aus dieser Richtung erhoffe ich mir eher wenig.



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Du hast einen Anspruch auf Prüfungseinsicht. Mit nach Hause nehmen darfst du die Fragen nicht, aber es kann dich keiner daran hindern, dich mit einem Buch hinzusetzen und die Antworten nachzuschlagen.



  3. #3
    schmierig Avatar von Gesocks
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    Zitat Zitat von TabeaL Beitrag anzeigen
    [...] Problem: Der Physiologie-Professor ist gleichzeitig auch stellvertretender Studiendekan, d.h. aus dieser Richtung erhoffe ich mir eher wenig.
    Dann setz' den Dekan in CC.
    Ich möchte anregen den Fall bereits jetzt beziehungsweise unabhängig von deinem Einzelfall-Ausgang an den FSR, gegebenenfalls den AStA weiterzuleiten.



  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Schau mal hier rein, hier wird von unserer Uni dieser Rechtsanspruch explizit erwähnt. Da steht glaube ich auch der juristische Hintergrund drin, falls es immer noch Probleme geben sollte: https://www.medfak.uni-bonn.de/de/le...r-pruefungen-4



  5. #5
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    Gute Quelle!

    "Die Fachliteratur erkennt, dass
    hier der Wunsch der Prüfer oft sein mag, die Lösungen nicht
    bekannt zu geben, sei es aus Urheberrechtsgründen oder aus
    dem Grund, dass ein Fragenpool geschützt werden soll, um
    diese Fragen in nächster Zeit erneut stellen zu können (Altfragen).
    Aus juristischer Sicht wird hier aber das Recht des Prüflings
    in der Regel höher zu bewerten sein, da seine Berufswahl
    hiervon abhängen könnte und die Berufsfreiheit im Grundgesetz
    verankert ist, so dass die rechtliche Grundlage sehr hoch
    aufgehängt ist (vgl. Niehues/ Fischer/ Jeremias: Prüfungsrecht,
    2014; Rn.194)."



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