Nix Privatinsolvenz. Die Vertragsstrafe muss verhältnismäßig sein. Für Soldaten gilt - die Gutachten zur Landarztquote ziehen diese Rechtsprechung, die es gerade für ärztliche Drückeberger im Sanitätsdienst ausreichend gibt, heran - es dürfe keine existenzielle wirtschaftliche Notlage entstehen.
Konkret wird die Strafe gestundet, mit überschaubaren Zinsen, und ist absetzbar.
Trotzdem angesichts der genannten besseren Optionen unattraktiv.