War A zur Wahrheit verpflichtet? War er entsprechend belehrt/aufgeklärt? War er in der Lage, die Frage richtig zu beantworten?
War A zur Wahrheit verpflichtet? War er entsprechend belehrt/aufgeklärt? War er in der Lage, die Frage richtig zu beantworten?
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
Ziemlich verstrickt.
War A zur wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet?
A hat auf Bs Nachfrage verneint, dass Umstand X vorliegt. Er hat also nicht nur X nicht erwähnt, sondern auf Nachfrage geleugnet, mithin bewusst wahrheitswidrig Auskunft gegeben.
Wenn begründete Zweifel an As Aussage bestanden haben, die für jedermann erkennbar gewesen sind, dann hätte B prüfen und nicht nur bei A nachfragen müssen.
Gleiches sehe ich bei C als gegeben an - nach pflichtgemäßer Ermessensausübung hätte er prüfen müssen.
Die Frage ist, ob B und C ohne Weiteres bei D hätten nachfragen dürfen - ggf unterliegt D der Schweigepflicht.
Fraglich ist auch, ob - und wenn ja wem - ein Schaden entstanden ist oder ob jemand einen unrechtmäßigen Vorteil durch das Verschweigen bzw Leugnen durch A bzgl. X erlangt hat.
Das ist eine Fragestellung mit vielen Variablen.
Falls ein (zivilrechtlicher) Anspruch entstanden sein könnte oder sich strafrechtliche Konsequenzen aus dem Sachverhalt ergeben könnten, empfehle ich dem Betroffenen, einen Anwalt dazu zu befragen.
Gerade im Bereich des Irrtums oder der Ermessensausübung bestehen zu viele denkbare Konstellationen als dass das im Forum mit A, B, C, D und Tatsache X rechtsverbindlich geklärt werden könnte.
Lieben Gruß und entspannten Abend
Gab es eine Verpflichtung bei D nachzufragen? Warum wurde überhaupt A gefagt und nicht D?
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
War A zur Wahrheit verpflichtet?
Ja
War er entsprechend belehrt/aufgeklärt?
Ja
War er in der Lage, die Frage richtig zu beantworten?
Es war eine komplizierte Sache und B setzte A eine Frist unter einem Monat.
Gab es eine Verpflichtung bei D nachzufragen?
Ja, bei Zweifel an As Aussage haette B bei D nachfragen muessen.
Warum wurde überhaupt A gefagt und nicht D?
Vermutlich aus Bequemlichkeit, sodass nicht B sonder A den Unstand X aufklaeren sollte; man weiss es aber letzendlich nicht.
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Ich finde man solle ggf noch beruecksichtigen, dass "davon ausgehen" in As Aussage doch eine Vermutung darstellt.
Zudem ist doch bei der Bawaegung die Tatsache zu beruecksichtigen, dass B kürzlich bzgl X geschult worden ist.
Vielen Dank fuer eure Beitraege.
Es ist kein rechtliches Problem, sondern eher ein moralisches Problem innerhalb der Familie.
Mich interessiert v.a. eure Auffassung zur Abwaegung einschliesslich Begruendung.
Geändert von LaraBritney (04.03.2019 um 06:33 Uhr) Grund: Andere anmerkung
Da dies ein Medizinerforum ist, bin ich für:
E: Alle angegebenen Lösungen sind richtig
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"