Das musst du mit der KV Nordrhein ausmachen würde ich sagen..
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Guten Tag
Ich tätig als Weiterbildungsassistent für Allgemeinmedizin mit Förderung KV Nordrhein.
Ich will nach 6 Monaten wieder im Krankenhaus als Assistenzarzt für Innere Medizin arbeiten.
Ist das möglich?
Soll ich beim Fachrichtungwechseln die Förderung zurückzahlen?
Ich warte auf Ihre Antwort
MfG
Das musst du mit der KV Nordrhein ausmachen würde ich sagen..
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Ich kann nur sagen, wie es bei der KV Nordrhein ist. Da ist die Förderung an eine Mindestweiterbildungszeit von 12 Monaten gebunden. Zumindest was Gynäkologie angeht und ich könnte mir vorstellen, dass es bei Allgemeinmedizin genau so ist. Liebe Grüße