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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Ganz einfache Sache:
    Gutes Deutsch in Wort und Schrift, deutsche FA-Anerkennung. Gibt im KH entweder sofort oder zeitnah eine Oberarztstelle. Daher sollte Deine Mindest-Forderung analog zum OA-Gehalt plus Pool lauten. Oder zumindest solltest Du zeitnah so eingestuft werden. Wenn Du spezielle Fähigkeiten hast, die sich gut "vermarkten" lassen, dann ggf. mehr. Alles andere wäre schlicht und einfach dumm. Eine strenge 40h-Woche wird man so oder so nicht haben.

    Wenn der AG das nicht zahlen kann oder will ist das erst mal sein Problem und nicht Deins- Du verhältst Dich auf jeden Fall marktkonform. Unverschämt ist das nicht- ein OA-Gehalt ist ja sogar das, was die Politik offiziell einem FA-Praxisarzt zubilligt...
    Wobei...

    d.h. Du bekommst schon "Stütze" und der AG kann oder will nicht nicht mal auf den aktuellen VKA-Tarif aufstocken???

    Ja ist leider so. Vertrag wurde noch zu Zeiten des alten Tarifvertrags und meiner alten Einstufung abgeschlossen und es wurde pauschal eine Aufstockung ausgeschlossen :-/ Aber nach dem Facharzt lasse ich mich nicht mehr so "ausnutzen". Ich bekomme nicht mal Fortbildungstage, das verursacht ja Einnahme-Einbußen. Dass ich aber die Praxis fast nichts kosten und massig Geld einbringe wird unter den Tisch gekehrt. Naja, selbst schuld.....



  2. #7
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    Und was meinst du mit "plus Pool"? iGeL-Beteiligung?



  3. #8
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Elwein Beitrag anzeigen
    Und was meinst du mit "plus Pool"? iGeL-Beteiligung?
    Nein, das Tarifgehalt im KH ist ja auch nicht mehr wirklich konkurrenzfähig und wird daher (bei OÄ regelhaft) um den Betrag X als Pool aufgestockt. Der ist aber je nach Region und Chef sehr unterschiedlich. Knapp fünfstellig sollte aber für einen OA (West) in einem Mangelfach wie Gyn realistisch sein. Muß man im Bekanntenkreis erfragen oder man führt ein paar Vorstellungsgespräche in umliegenden KH...Den Betrag zählst Du zu dem Tarifgehalt dazu, teilst durch 12 und dann hast Du eine VHB für ein Monatsgehalt. Urlaubstage, Fortbildungen, Versicherung, KV-Dienste ...sind darüber hinaus auch noch zu verhandeln.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  4. #9
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    Tut mir leid, wenn ich den Thread für OT missbrauche, aber da das Thema zuletzt aufkam, bezüglich Tarif:
    Wie ist es eigentlich bei den Fachärzten, die über die "Tariftabellen-Zeit" hinaus arbeiten, also nach den 13 Jahren als FA, ohne Aussicht auf eine OA-Stelle?
    Wird dann auch außertariflich gezahlt? Gibt es dann jährliche Gehaltsverhandlungen mit dem Chef? Auf Tarife kann man sich dann ja nicht mehr beziehen. Würde mich mal interessieren, wenn man so an die älteren FA-Semester in der Klinik denkt



  5. #10
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    Hängt natürlich von der dann vorhandenen Verhandlungsposition ab. Die Fachärzte in der Inneren, die nach 13 Jahren noch kein Oberarzt und nicht außertariflich bezahlt sind und trotzdem noch in der Klinik rumhängen, haben meiner Erfahrung nach eine schlechte Verhandlungsposition. Dass sie den Job immer noch zu den Bedingungen machen, hat ja seine Gründe. In der Anästhesie mag das beispielsweise ganz anders aussehen.



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