Das hängt alles von Angebot und Nachfrage ab.
Wenn eine Praxis wirklich einen WB-Assistenten haben möchte, dann zahlen die auch was obendrauf. Dann hat man als WB-Assistent auch Verhandlungsmöglichkeiten.
Wenn eine Praxis nicht unbedingt Assistenten benötigt oder ausbilden möchte, dann bekommt man als WB-Assistent auch nur die Förderung. Das muß nicht zwingend für schlechte Ausbildungsqualität sprechen, macht die Praxis aber auch nicht wirklich attraktiv.
Für die Anerkennung der Weiterbildungszeit zählt ausschließlich, was die Praxis bescheinigt, d.h. was auf dem Papier steht. Diskrepanzen zur tatsächlichen Arbeitszeit können theoretisch bei Kontrollbesuchen der ÄK auffallen, das kommt aber nur selten vor. Ansonsten weiß weder die ÄK noch die KV, wer wann genau in der Praxis gearbeitet hat. Da spielt die TI überhaupt keine Rolle, insbesondere weil sie in einem Drittel bis zur Hälfte der Zeit nicht ordnungsgemäß funktioniert.
Ein arbeitsfreier Tag hat keine Auswirkung auf die WB-Zeit oder die Anerkennung, solang das nicht aktenkundig ist.
Die (bescheinigte) Arbeitszeit deckt sich übrigens nicht mit der Praxisöffnungszeit.