Den Text von Hochschulstart kenne ich auch mittlerweile auswendig, aber danke für die Erinnerung
Das das Sozialkriterium (mir war die Abkürzung SK nicht klar) nicht das gleiche ist wie die Härtefallquote ist mir auch bewusst, aber ich möchte ja eben wissen, wer dann überhaupt über diese Härtequote je zugelassen werden würde: also mal
konkrete Beispiele und nicht immer diese schwammigen Formulierungen, wie eben Krankheit mit Tendenz zur Verschlimmerung, Behinderung durch Krankheit und eben "
Verzögerung des Studienbeginns auch nur um ein Semester unzumutbar" (die kenne ich ja alle)