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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    @Vianna: Kommt drauf an, welche Vorlage verwendet wurde. Die von den Gewerbeaufsichtsämtern sind halt allgemein gehalten. Für viele Berufe decken die alles wichtig ab. Gerade im Gesundheitswesen muss man aber gerade die Gefährdung durch Krankheitserreger eher nochmal genauer ausarbeiten.

    Die Verantwortung für eine ordentlich GB hat der Arbeitgeber. Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt und ggf. Gewerbeaufsicht unterstützen.

    CMV negativ ist ein Problem je nach dem was für ein Patientengut ihr habt.

    Lässt sich die Sicherheit einer Schwangeren nicht anderweitig sicherstellen (in deinem Fall am ehesten Umorganisieren der Sprechstunde), muss ein Berufsverbot ausgesprochen werden.
    This above all: to thine own self be true,
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    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #27
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    Dann wird das so ein ganz allgemeiner Bogen gewesen sein.
    Ich finde es schon verwunderlich, dass schwangere Lehrerinnen allein bei der Grippewelle freigestellt werden. Aber als Schwangere Ärztin darf man in der Allgemeinmedizin arbeiten. Kann den Arbeitgeber natürlich auch verstehen, dann fehlt im die Arbeitskraft. In der Praxis bekomme ich natürlich alle akute Patienten.
    Gerade bei den ganzen Corona Mist ist es interessant, alle möglich Firmen schließen oder ordnen Home Office an, aber schwanger an der Front geht.
    Mir wurde bisher nur angeboten, dass ich krank geschrieben werden kann. Fühlt sich aber auch komisch an, ich bin ja nicht krank. Kann man bei der Gewerbeaufsicht nachfragen wie so was allgemein eingeschätzt wird?



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  3. #28
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Das hat mit "dürfen" weniger zu tun, sondern damit wie sorgfältig der Mutterschutz umgesetzt wird. Erfahrungsgemäß ist das Gesundheitswesen ganz, ganz weit hinten.

    Ja, hab ich in dem zusammenfassenden Thread geschrieben- die Gewerbeaufsicht ist im Zweifel Ansprechpartner.

    Schau mal auf der Homepage der Gewerbeaufsichten Bremen oder Niedersachsen, ob euer Bogen wenigstens halbwegs ähnlich aussieht.

    Edit: Krankschreibung in der Schwangerschaft ist ein recht heisses Eisen. Von demher ist die Aussage dass du dich krankschreiben lassen sollst nicht sachgerecht. Krankschreibung nur, wenn eine Krankheit vorliegt. Beschäftigungsverbot wenn eine unzumutbare Gefährdung vorliegt. Die allermeisten BV müssten sogar arbeitgeberseitig aufgrund der GB sein.
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  4. #29
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    Ich bin in einer ähnlichen Situation, bin gerade im 2. Trimenon schwanger und arbeite in einer größeren Klinik in der Inneren. Natürlich darf man nicht in ISO Zimmer oder "blutig" arbeiten. Auch ich bin da eigentlich eher nicht von der ängstlichen Sorte und hab noch relativ lange Dienste gemacht mit allem drum und dran. Mittlerweile kommt bei mir eine mir bisher nicht bekannte Unsicherheit auf, und niemand kann helfen. Ich habe das Gefühl, dass die Krankenhäuser überhaupt keine Zeit haben sich über sowas Gedanken zu machen. Klar weiß man bisher nichts über eine mögliche Gefährdung von Feten, aber ich möchte nicht das Testobjekt hierfür sein.
    Gibt es noch mehr Schwangere hier im Forum - wie handhabt ihr das?
    Ich habe erstmal Urlaub, aber in zwei Wochen wird das Problem nicht gelöst sein.



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  5. #30
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Die Krankenhäuser haben nicht keine ZEIT, sondern schlichtweg weder Ahnung noch Lust. Liegt auch an der fehlenden Kontrolle. Weder die Gewerbeaufsicht noch die zuständige BG interessiert es. Die Betriebsärzte wirken auch nicht darauf hin, dass die GB erstellt werden.

    Fordert die GB ein und wendet euch ggf. an die Gewerbeaufsicht.
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