so lange es deine Arbeitskraft bei deiner Hauptarbeitsstätte nicht beeinträchtigt sind Nebentätigkeiten anzeige- aber nicht genehmigungspflichtig soweit ich das weiß..
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Hallo zusammen,
wie sehen es die KHs mit Nebentätigkeiten?
Hintergrund ist ein Fam. Unternehmen aus dem Gehalt bezogen wird.
Danke Gruß
so lange es deine Arbeitskraft bei deiner Hauptarbeitsstätte nicht beeinträchtigt sind Nebentätigkeiten anzeige- aber nicht genehmigungspflichtig soweit ich das weiß..
Nicht genehmigings-, aber anzeigepflichtig
Und die Höchstarbeitszeiten sind zu beachten.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
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Ach so! Ich dachte der Hauptarbeitgeber kann die Tätigkeit verbieten?
Vielen Dank!!