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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    wie sehen es die KHs mit Nebentätigkeiten?
    Hintergrund ist ein Fam. Unternehmen aus dem Gehalt bezogen wird.

    Danke Gruß



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    so lange es deine Arbeitskraft bei deiner Hauptarbeitsstätte nicht beeinträchtigt sind Nebentätigkeiten anzeige- aber nicht genehmigungspflichtig soweit ich das weiß..



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Nicht genehmigings-, aber anzeigepflichtig



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Und die Höchstarbeitszeiten sind zu beachten.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Ach so! Ich dachte der Hauptarbeitgeber kann die Tätigkeit verbieten?

    Vielen Dank!!



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