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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #41
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Vielleicht hat er nur die Personendaten zum Anlegen der Karteikarte genutzt, dann muß er es nicht händisch eintragen.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  2. #42
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Offensichtlich wird zwischen einer beruflich indizierten Impfempfehlung mit Kostenübernahme durch KK und einer verpflichtenden Kostenübernahme durch den AG unterschieden, und zwar je nach konkreter Tätigkeit.
    Siehe z.B.
    https://www.tk.de/techniker/gesundhe...itis-b-2010090
    Bei z.B. Laborärzten und Personal, was nicht im unmittelbarem Patientenkontakt steht, wie auch Praktikanten und Studenten, wäre die KK zuständig (und die Karte einzulesen), sofern man nicht der Einfachheithalber den Impfstoff für alle gleich verimpft (und das Controlling nichts dagegen hat).
    Da wissen die Arbeitsmediziner aber sicher mehr.
    Um wieder on-tpic zurückzukommen: wenn der/die TE zunächst im PJ an einer entsprechenden Einrichtung tätig wird, kann es dann schon passieren, daß gemäß der o.g. Richtlinien eine Karte eingelesen wird. Und wenn es dann so weit ist, wären z.B. "leberrelevante" Diagnosen und Werte durch den BA berechtigt und legal abzurufen...
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #43
    straight outta hell
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    Meine Karte wurde auch nicht eingelesen als ich im PJ (in zwei verschiedenen Häusern) beim Betriebsarzt war. Auch nicht als ich geimpft wurde.
    In meiner PJ-Akte (die ich gestern noch eingesehen habe) stehen ausschließlich die Dinge drin, die ich dort angegeben habe plus eben die Laboruntersuchungen, denen ich zugestimmt habe und deren Ergebnisse ich ebenfalls ausgehändigt bekommen habe.



  4. #44
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Das wird irgendwann vielleicht in ferner Zukunft passieren, dass der Betriebsarzt Zugriff auf die Chipkartendaten bekommt-
    Mal davon abgesehen führen weder psychische Krankheiten noch eine psychotherapeutische Therapie zur generellen Nichteignung. Das mag bei bestimmten Krankheiten (Psychosen z.B., schwere! Suchterkrankungen, schwere persönlichkeitsstörungen etc.) zutreffen und auch bei bestimmten Fragestellungen (Verbeamtung, Einstellung bei der Bundeswehr...).

    Der Betriebsarzt muss bei der Einstellungsuntersuchung nur feststellen, ob der Proband seiner Arbeit nachkommen kann und nicht absehbar krankheitsbedingt ausfällt (die aktuelle Rechtsprechung geht wohl von einem Zeithorizont von 6 Monaten aus.).

    Was Impfungen angeht:
    Das ist schön, dass die TK das so sieht- ist aber ziemlicher Unsinn:
    Am Anfang steht die Gefährdungsbeurteilung und wenn da tätigkeitsbedingtes und gegenüber der Allgemeinbevölkerung erhöhtes Infektionsrisiko festgestellt wird, so löst das bei den Erregern des Angangs zur ArbMedVV eine arbeitsmedizinische Vorsorge aus (bei Hepatitis A und B z.B. Pflichtvorsorgen bei vielen Tätigkeiten). Im Rahmen der Vorsorge klärt der Betriebsarzt die Impfindikation und bietet bei Bedarf die Impfung an. Die Impfung erfolgt im Rahmen der arbeitsmedizinsichen Vorsorge. Die Kosten trägt der Arbeitgeber! Nachzulesen in der AMR 6.5.
    In der Liste der AMR stehen sogar Errger, die in den Standardimpfungen der STIKO enthalten sind. Da die KK aber die Kosten für die STIKO-Empfehlung übernimmt, ist es in der Praxis so, dass die STIKO-Impfungen über die KK abgerechnet werden, die berufsbedingten im engeren Sinne über den AG.

    Mit unmittelbarem Patientenkontakt hat das nichts zu tun (die Art der Exposition wird natürlich bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt). Z.B. Rohrleitungsbauer und Müllwerker haben eine Gefährdung für Hepatitis A und werden über ihren AG geimpft (ist bei mir Tagesgeschäft). Reinigungskräfte im Krankenhaus- Hepatitis A, meist auch Hep B. Polizisten- Hepatitis B. Dazu die Empfehlung, die STIKO-Empfehlungen auf Stand zu halten z.B. über den Hausarzt.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #45
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    24.01.2009
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    Was hast du eigentlich immer mit deinen Suchterkrankungen?
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