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  1. #1
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    Hallo an alle,

    bin zwar noch im Studium, denke aber, dass meine Frage hier am besten reinpasst.
    Seit einiger Zeit ziehe ich in Erwägung einen Psychotherapeuten bzw. Psychiater aufzusuchen. Meine persönlichen "Baustellen" sind zwar nicht so akut, dass sie ohne professionelle Hilfe meine mentale Gesundheit zerstören würden - dennoch erscheint es mir sinnvoll, den Input eines Profis zu bekommen.

    Nun zu meiner Frage: Wäre es für einen zukünftigen Arbeitgeber möglich, die oben genannte evtl. Behandlung in Erfahrung zu bringen? Leider weiß ich gar nicht, wie das ganze läuft - auch bezgl. Besuch beim Amtsarzt. Natürlich hat die Gesundheit im Zweifel Vorrang, würde aber am liebsten vorsichtig vorgehen.

    Danke im Voraus!



  2. #2
    Vögelchen
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    Ich war in psychotherapeutischer Behandlung und kann im Punkt Karriere zwar noch nicht viel berichten, weil die gerade erst am Anfang steht, ich wüsste aber keinen Punkt, an dem das in Erscheinung treten müsste.
    Deinen Arbeitgeber darf das nicht intreessieren und beim Betriebsarzt (Amtsarzt musst du in Normalfall nicht hin meine ich) kann es sein dass du es angeben sollst. ABER: auch dieser hat Schweigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber, d.h. er teil nur mit, ob du geeignet bist oder nicht, aber nicht den INhalt der Untersuchung.


    Der einzige Punkt der schwierig werden kann, für den ich aber noch keine Lösung habe, ist die Berufsunfähigkeitsverischerung.
    Um die abzuschließen, darf man in den letzten 2 Jahren zumindest nicht in Psychotherapie (aber auch nicht in Physio oder anderer Reha) gewesen sein



  3. #3
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    Um eine BU abzuschließen, darf man in den letzten 5 Jahren nicht auf Grund psychischer Erkrankungen in Behandlung gewesen sein.



  4. #4
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    Zitat Zitat von xyl15 Beitrag anzeigen
    Berufsunfähigkeitsverischerung.
    Um die abzuschließen, darf man in den letzten 2 Jahren zumindest nicht in Psychotherapie (aber auch nicht in Physio oder anderer Reha) gewesen sein
    Das wären sogar 5 Jahre ambulant bzw. 10 Jahre stationär.



  5. #5
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    Zitat Zitat von palandt3 Beitrag anzeigen
    Nun zu meiner Frage: Wäre es für einen zukünftigen Arbeitgeber möglich, die oben genannte evtl. Behandlung in Erfahrung zu bringen?
    Ganz klar: nein. Und du musst deshalb natürlich auch nicht zum Amtsarzt. Und auf gar keinen Fall psychische Störungen beim Betriebsarzt angeben, es gibt immer noch genug Idioten, die einem deshalb die Karriere kaputt machen wollen....

    Eine BU ist für einen Arzt völlig überflüssig, weil die erst im völlig kaputten Zustand greifen würde (bis dahin gibt es immer eine Menge Tätigkeiten, die machbar wären) - und dann würde das Versorgungswerk greifen.



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