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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    wenn du schon selbst merkst dass Kassenzulassung fehlt
    Wenn ich jetzt Selbstzahler oder in der PKV bin und einen nicht kassenzugelassenen Hausarzt habe, kann der mich nicht krankschreiben?



  2. #7
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    Hier ist bspw. eine etwas ältere Stellungnahme: https://www.aerzteblatt.de/archiv/36004
    Also wenn die Krankenkasse will, kann Sie dich als Arzt um die Erstattung des (fälschlicherweise) gezahlten Krankengeldes bitten.

    Andererseits muss man natürlich auch sagen, dass wenn du an einen gelben Schein rankommst und einen Stempel hast, du natürlich zumindest eine "halbe" AU-Bescheinigung ausstellen kannst. Als Assistenzarzt in der Psychiatrie (mit angeschlossener Ambulanz) habe ich die Dinger ganz oft von Hand ausgefüllt und gestempelt - das war jetzt natürlich nicht 100% entsprechend der Vorgaben, aber wirklich Rückmeldung, dass das so nicht ging, habe ich in 5+ Jahren auch nie bekommen. Und die AUs waren aber nach meiner Fachkenntnis auch immer begründet und mit den entsprechenden F-Diagnosen.



  3. #8
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Dein Freund kann sich auch direkt online einen AU-Schein holen. Kostet nur 9 EUR...
    Übrigens ausgestellt von einem Nicht-Kassenarzt (das ist bei der Firma explizit Einstellungs-Voraussetzung)

    Verlinken möchte ich solche fragwürdigen Angebote nicht. Findet man aber ganz easy...
    Meine Meinung ist, daß AG, die schon ab dem ersten Tag eine ärztliche Krankschreibung verlangen (und damit die Terminknappheit weiter befeuern) auch nichts anderes verdient haben.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  4. #9
    DE-Systemprofiteur!
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    Klar kannste als Klinikarzt jemand krankschreiben, passiert xmal in deutschen Krankenhäusern jeden Tag. Gelbe Zettel liegen ja in allen Notaufnahmen genug rum, schön vorgestempelt, braucht man nur händisch den Patienten plus Versichertenkarte ergänzen und ein unleserliches Servus draufkrakeln. Welcher Arbeitgeber prüft das schon nach? Wie gesagt, alleine selber xmal gesehen und noch öfter gehört.
    Allerdings m.Mn. nach ein ziemlicher Unfug, da es mehr als genug Niedergelassene gibt, die eine entsprechende, vollkommen legale, Wunschkrankschreibung erstellen, dass der Klinikassistent sicher nicht als Gefälligkeit seinen Freunden/Verwandten einen gelben Schein ausstellen müsste.
    "Ich habe mein halbes Vermögen für Frauen, Autos und Alkohol ausgegeben, die andere Hälfte habe ich verprasst." ( George Best )



  5. #10
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Covfefe
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    1.902
    Ich glaube, es geht eher darum, andere (oder sich) mit Scheinen zu bevorraten, womit man dann den Boden der Legalität verlässt, falls der/die PatientIn gar nicht im KH vorstellig war. Zum Blaumachen sollte man daher schon die 9 EUR investieren , s.o....
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