teaser bild
Seite 6 von 8 ErsteErste ... 2345678 LetzteLetzte
Ergebnis 26 bis 30 von 36
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    himmel- es ist kein Gutachten. Es ist ein Begehungsprotokoll. Wenn die Mängel objektivierbar sind, dann ist egal, was der Betriebsarzt geschrieben hat. Wenn er selber verklagt wird, kommt ja schnell raus, ob er die Zusatzbezeichnung hat.

    Aber lass mich raten- irgendein Arbeitnehmer hat seinen ARbeitgeber verklagt, weil er meint durch die Arbeitsumstände krank geworden ist? Und du sollst jetzt irgendein Gutachten dazu schreiben?
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  2. #27
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    17.01.2011
    Beiträge
    170
    Das mit der Begehung war nur ein abstraktes Beispiel, da ich auf den konkreten Fall nicht eingehen möchte - die Richtung stimmt aber.
    Im konkreten Fall geht es tatsächlich um ein gutachtenähnliches Dokument, dass von Gesetzes wegen nur von entsprechend qualifizierten Ärzten ausgestellt werden darf.
    Der Patient ist aus unserer (internistischen) Sicht bereits des Längeren an einer Krankheit erkrankt, die dem untersuchenden Betriebsmediziner bei ordnungsgemäßer Untersuchung (so wie sie in den entsprechenden Richtlinien vorgeschrieben ist) hätte auffallen müssen. Wir könnten nun den aufwändigen Nachweis führen, dass der Kollege nicht mit ausreichender Sorgfalt gearbeitet hat oder wir könnten nachweisen, dass der Kollege nicht über die notwendigen Befugnisse verfügte und die Dokumente, die die angebliche berufliche Tauglichkeit des Patienten bescheinigen, von daher wertlos sind.



  3. #28
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Hä???? Es wird immer konfuser. Mal geht es um die ArbMedVV, mal um irgendwelche Begehungen, mal um eine berufliche Eignung. Da passt nichts mehr zusammen. die ArbMedVV hat mit einer Untersuchung rein gar nichts zu tun. Und was soll jetzt die Erkrankung mit einer beruflichen Eignung zu tun haben???

    Wieso wollt IHR den Nachweis führen. Das ist doch gar nicht eure Aufgabe????? Ihr könnt nur aus rein fachlicher Sicht sagen, dass die Krankheit vermutlich schon länger besteht und üblicherweise solche Symptome macht, das man sie erkennen müsste.

    Aber entweder ist die Story WIEDER komplett anders oder du verrennst dich da völlig und stocherst komplett im Nebel.
    Offenbar fehlt es dir auch an den notwendigen Kenntnissen der Arbeitsmedizin.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #29
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    17.01.2011
    Beiträge
    170
    Das mit der Begehung war ein Beispiel. Es geht nicht um eine Begehung
    Und ich habe von Arbeitsmedizin tatsächlich sehr wenig Ahnung - das gebe ich zu - und dementsprechend kann es auch sein, dass ich ggf. Begriffe nicht korrekt verwende oder irgendwo komplett falsch liege. Aber die ArbMedVV regelt doch, dass der Arbeitgeber bei bestimmten (in Anlage 1 geregelten) Tätigkeiten Pflichtvorsorgeuntersuchungen anbieten muss (z.B. die G42, zu der ich auch alle drei Jahre muss). Diese darf laut §7 ArbMedVV nur ein entsprechend qualifizierter oder ermächtigter Arzt durchführen.
    Und wenn ich jetzt eine seit längerem bestehende Krankheit diagnostiziere, die bei einer fachgerecht durchgeführten betriebsärztlichen Pflichtuntersuchung schon viel früher hätte auffallen müssen, dann hat der Patient u.U. ein Interesse daran, diesen Nachweis zu führen.

    Wie gesagt, das Ganze hat mir mein Chef auf den Schreibtisch geknallt - "mach dich mal schlau" - und ich hab's ihm gestern zurückgeknallt und gesagt "das ist nicht mein Fachgebiet".

    Er möchte allerdings immer noch herausfinden, ob der mutmaßlich nicht sachgerecht arbeitende Kollege überhaupt berechtigt war, diese Untersuchungen durchzuführen. Denn wenn er das nicht war, erleichtert das (seiner Ansicht nach) die Sache ungemein.



  5. #30
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Es sind VORSORGEN, keine Untersuchungen. Und das hat auch nichts mit irgendwelchen Eignungen zu tun. Die G-Nummern gibt es auch nicht mehr.
    Lies halt wenigstens die ArbMedVV durch.

    Ihr verrennt euch da komplett mit der Qualifikation des Arztes.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



Seite 6 von 8 ErsteErste ... 2345678 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook