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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    Macht es denn für die MA einen Unterschied, ob sie ein BV vom Gynni hat oder eins durch den AG? Weil in deinem Beispiel war die MA ja schon im BV, wozu dann der Aufwand?



  2. #17
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Nein, für den MA macht es keinen Unterschied. Es sind einfach zwei verschiedene Arten mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Da der Gyn die genauen Gefährdungen nicht kennt, kann er eigentlich keine sachgerechte Entscheidung treffen. Es könnte ja sein, dass es eine andere Möglichkeit der Beschäftigung ohne unverantwortbare Gefährdung gibt. Z.B. reinigen von Büros.

    In dem Fall war das vom Gyn ein vorläufiges, weil die Gefährdung nur vermutet, aber nicht beurteilt war.
    Vergleichbar mit dem vorläufigen BV bei ungeklärter Immunität, bei vorher schon beurteilter Gefährdung.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #18
    Diamanten Mitglied
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    Ich tue mich auch schwer mit dem Ausstellen eines BV aufgrund von Arbeitsbedingungen, die mir die Patientin schildert. Ich kann nichts nachprüfen. Ich müsste mich da allein auf die Angaben der Patientin verlassen. Und das kann ich nicht.

    (Ich kenn nicht mal meinen CMV-Status trotz 3 Kinder)



  4. #19
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Deswegen hat sich der Gesetzgeber ja was einfallen lassen und es muss seit Anfang letzten Jahres! für jeden Arbeitsplatz eine GB Schwangerschaft geben. Und das Ergebnis muss auch allen! Mitarbeitern bekannt gegeben werden. Hat dann den Vorteil dass eine Schwangere schon weiss welche Gefährdungen auf sie zutreffen und kann dann besser entscheiden wann sie ihre Schwangerschaft meldet und kann Testungen forcieren.

    Eine Ausnahme bleibt eben die Infektionsgefahr, weil in manchen Fällen das BV an der Immunität der Frau hängt. Da braucht man noch ein vorläufiges bis zum Testergebnis.

    Das vorläufige kann aber eben auch der Betriebsarzt aussprechen. Der kennt ja die Arbeitsbedingungen.

    Bei den meisten meiner Betriebe ist die GB Schwangerschaft nicht soo das Problem. Die haben schlichtweg keine Frauen in Bereichen mit Gefährdungen. Aber dass die Krankenhäuser mit negativem Beispiel voran gehen, ist wieder sowas von typisch.

    @Murkel: Wenn dein Arbeitgeber sich an das Gesetz halten würde, wüsstest du aber, ob du aufgrund deiner Tätigkeit eine erhöhte Gefährdung hast und wüsstest, dass im Falle einer Schwangerschaft eine Testung sinnvoll ist.
    Geändert von WackenDoc (15.09.2019 um 11:36 Uhr) Grund: Buchstabendreher korrigiert
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  5. #20
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Bei den meisten meiner Betriebe ist die BG Schwangerschaft nicht soo das Problem. Die haben schlichtweg keine Frauen in Bereichen mit Gefährdungen. Aber dass die Krankenhäuser mit negativem Beispiel voran gehen, ist wieder sowas von typisch.
    Soll man jetzt pauschal 50% aller arbeitenden Menschen von Tätigkeiten mit Gefährdungen ausschließen oder was schlägst du vor?



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