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Hallo liebe Leute, nächstes Jahr soll in den meisten Bundesländern die neue WBO in Kraft treten. Mich interessiert der Auge-FA, aber die Frage ist prinzipiell, deswegen stelle ich sie in einem separaten Thread.
Und zwar steht im Dokument unter Weiterbildungszeit: "Weiterbildungszeit 60 Monate Augenheilkunde unter Befugnis an Weiterbildungsstätten".
Mir ist bewusst, dass diese Muster-WBO einen lediglich empfehlenden Charakter hat und es separat in jedem Bundesland beraten und entschieden wird, wie es genau aussieht. Aber prinzipiell sollte man anhand des oben zitierten Textes davon ausgehen, dass laut der neuen WBO die komplette FA-WB auch ausschließlich ambulant absolviert werden könnte und es keinen verpflichtenden Klinik-Teil gäbe, richtig? Denn es werden - im Gegensatz zur aktuellen WBO - keine zusätzlichen Punkte darunter von wegen "davon können bis zu 36 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden".
Danke im Voraus!