Danke für die Antwort, Muriel. Hab ich mir auch gedacht. Hast Du zufällig ne Quelle? Hab gestern gesucht und gesucht und nichts gefunden. Einfach etwas, was ich meinen Oberen mal hinlegen könnte...?
Danke für die Antwort, Muriel. Hab ich mir auch gedacht. Hast Du zufällig ne Quelle? Hab gestern gesucht und gesucht und nichts gefunden. Einfach etwas, was ich meinen Oberen mal hinlegen könnte...?
Was muri sagt klingt logisch, sonst könnten vollzeitkräfte ja auch mit einer ähnlichen Begründung zur Mehrarbeit angewiesen werden; was ja auch nicht geht.
Ich finds auch logisch, allerdings hat halt wirklich niemand eine Ahnung in unserem Haus, weder die Verwaltung und schon gar nicht die Oberärzte/Chef... es wäre viel einfacher, wenn man irgendwas in der Hand hätte, auf das man immer und immer wieder verweisen könnte. Dieses allgemeine Gesetz zu Teilzeit in Elternzeit ist nur bedingt anwendbar auf uns Ärzte...
Interessant wäre es ja auch wie es an Feiertagen ist, also wenn meine Arbeitstage durch Feiertage frei sind und da dann 8h wegfallen... da könnte ich mir vorstellen, dass man das in Diensten reinholen könnte bis zu den 30 Stunden...
Ähm nein, weil das in jeder Zeiterfassung nicht als Minusstunden erfasst wird und du für die Zeit bezahlt wirst.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3