Vielen Dank für die Aufklärung. Ich habe auch lange überlegt, ob es als Mann Sinn machen kann, in Elternzeit zu gehen und trotzdem paar Stunden parallel zu arbeiten.
Viele Grüsse
Ich hole diesen Thread mal hoch mit meiner Frage:
Ab Herbst werde ich wieder anfangen zu arbeiten, und zwar ebenfalls Teilzeit (60%) in Elternzeit. Nun wünscht mein Chef, dass ich meine vorher angesammelten Überstunden dadurch abbaue, dass ich die ersten paar Monate formal auf 100 % gehe, tatsächlich aber nur 60 % arbeite und dadurch pro Monat ca. 40 Minusstunden mache.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so erlaubt ist... aber ich konnte nirgendwo etwas finden (das ich ihm auch vorlegen kann), dass das nicht geht, in der Elternzeit-Broschüre steht es tatsächlich nicht konkret drin. Oder ist es sogar erlaubt? Sprich, ist die 30-Stunden-Grenze die tatsächlich gearbeitete Zeit oder die vertraglich festgelegte Zeit? Darf ich überhaupt einen 100 %-Vertrag in Elternzeit unterschreiben und dann einfach weniger arbeiten? Denke nicht??
Und wie argumentiere ich, dass ich meine Elternzeit nicht beenden will, um den Vorschlag umzusetzen? Meine Gründe sind die schon genannten, vor allem die 30-Stunden-Grenze wegen der Dienste, außerdem die Möglichkeit, im "Notfall" wieder auf 0 % runterzugehen. Keine Argumente also, die den Chef freuen werden.
Elterngeld kriege ich zu dem Zeitpunkt höchstwahrscheinlich keines mehr (wir haben zwar den Partnerschaftsbonus beantragt, das wird aber mit der Arbeit meines Mannes ziemlich sicher eh nicht klappen).
Wäre dankbar für Erfahrungen!
Ruf am besten mal bei deiner zuständigen elterngeld Stelle an, bei mir waren die sehr nett und haben gut beraten. Dass mit der 100%-variante glaube ich nicht dass das funktioniert wird, die Elterngeldstellen fragen sehr genau nach und lassen sich nicht gerne bescheißen.
Vielleicht wäre das elterngeld plus für dich besser geeignet, da kann man mehr dazu verdienen.
Du kannst auf jeden Fall mit den Partnerschaftsbonusmonaten argumentieren, auch wenn ihr am Ende keine bekommt. Du musst der Elterngeldstelle vorher einen Wisch einreichen, dass du offiziell zwischen 25 und 30 Stunden arbeitest und dafür brauchst du eine Teilzeitvereinbarung, basta. Je nachdem was deine VZ-Arbeitszeit ist, sind das aber möglicherweise mehr als 60%.