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In immer mehr KV-Sprengeln wird der Fahrdienst von einem externen Dienstleister (nix mit eigenem Fahrzeug) durchgeführt, und die Aufträge von einem Dispatcher entgegengenommen. Da ist die Meinung des Arztes bzgl. Dringlichkeit und die Routenplanung erst mal nachrangig. "Mein" KV-Bezirk war so groß wie das Saarland, nördlich von Berlin sieht es ähnlich aus. Es kann also sein, daß man von den 12 Stunden Nachtdienst acht im Auto zubringt, je nachdem wer von wo anruft...
Die hoffentlich vorhandene BHP zu diesem Zweck aufstocken, sollte reichen. Und am besten noch eine Rechtsschutzversicherung.
Als offizieller Poolarzt über die KVen, die Seite aus Bayern hatte ich exemplarisch verlinkt. Daneben gibt es noch die Möglichkeit, betroffenen Ärzten die Dienste gegen eine Pauschale (üblicherweise hoher dreistelliger Betrag, an Feiertagen vierstellig, oder ein Mischmodell aus Pauschale plus Abrechnung) abzunehmen. Kontakt läßt am besten im persönlichen Gespräch oder über Kleinanzeigen in den Ärzteblättern etc... herstellen
Was mit Teilzeittelemedizin im Threadtitel gemeint sein soll, erschließt sich mir nicht so recht. In Deutschland gilt nach wie vor der Facharztstandard, auch für die neu aufgekommene Videosprechstunde. In Sonderfällen wie Telenotarzt und Teleradiologie sowieso schon immer. Also nix mit homeoffice...
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"
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Ich muß das nochmal präzisieren: neben der Haftpflichtdeckungssumme (die sowieso deutlich höher oder besser noch unbegrenzt sein sollte) muß auch in den Vertrag mit der Versicherung rein, daß Du eben vorhast, gegen Entgelt diese Dienste zu machen. Wie die Versicherung fachfremde Dienste durch einen Anfänger ohne jegliche Supervision und ohne Hilfsmittel wie Sono, Labor, EKG etc... risikomäßig kalkuliert, ist dann deren Sache.
Es gibt momentan zwei Stereotypen , die diese Dienste freiwillig machen. Die einen sind unerfahren, naiv, jung (ich brauchte das Geld...) und i.d.R aus dem KH, die anderen sind erfahrene Ärzte(Ärztinnen machen das so gut wie gar nicht) im Rentenalter, die für sich das Maximum an Vergütung rausverhandeln, andererseits aber auch den Verlust der Approbation durch einen behaupteten Behandlungsfehler oder zumindest einen Prozess locker wegstecken können.
In "meinem" früheren KV-Sprengel wurde der Dienstbeginn unter der Woche übrigens auf 15H vorgezogen, womit eine Nebentätigkeit als Krankenhausarzt de facto ausscheidet. Die Wochenenddienste sind je nachdem als 12, 16 oder sogar 24h-Dienste organisiert, so daß man ständig Gefahr läuft, gegen des AZG zu verstoßen wegen Überschreitung der Wochenarbeitszeit, bzw. sich auch eine Abmahnung des AG einhandeln kann, wenn das herauskommt (genehmigt werden muß eine Nebentätigkeit sowieso). Also alles nicht einfach...
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