Hallo zusammen,
ich bin inzwischen einer der sicher zahlreichen Altwarter (12 WS, Abi 2,4, TMS leider unter ferner liefen (kein Boni), keine med. Ausbildung) die bis zum Urteil des BVerfG sich auf die Zulassung via Wartezeitquote verlassen haben.
Die WZ-Q ist nun ja der ZE-Q gewichen und nach meiner bisherigen Recherche hat man eigl ohne Ausbildung oder gutem TMS alleine mit seinen Wartesemestern wohl gar keine realistische Chance mehr -.-
Aus Frust und Verzweiflung habe ich mich über Studienplatzklagen informiert; sicherlich eine Variante, aus meiner Sicht aber sehr teuer bei geringer Erfolgsaussicht (selbst dann bräuchte man noch Losglück).
Im Rahmen der anwaltlichen Beratung wurde jedoch auch die Variante aufgeworfen, direkt gegen hochschulstart bzgl des neuen Zulassungsverfahrens (wg Bestandsschutz Altwarter) vorzugehen.
Hierzu habe ich hier und aucj anderswo noch gar nichts gefunden.
Hat die Variante von euch schon wer in Betracht bezogen bzw wie sind eure Meinungen dazu?
Salopp gesagt muss es doch irgendeine Chance für Altwarter geben.. bei allem Pragmatismus und einem Sinn für die schmerzhafte Realität, ist momentan meine Hoffnung noch stärker als der Verstand...
Beste Grüße
Chris